Bildung und Integration

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(Fechenheim/Riederwald/Seckbach)

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Umwelt und Sport (Heddernheim/Niederusel/Nordweststadt)

Sprechen statt sperren

Unsere Kampagne

  1. Sprechen statt sperren: Geht aktiv auf die Gastwirte, Bar- und Café-Besitzer, Clubbetreiber etc. zu und sucht das Gespräch (Beispiele für Fragen findet ihr weiter unten).
  2. Teil der Kampagne sein: Baut Kacheln oder kurze Videos mit Zitaten der Gastronomen oder Erkenntnissen von euch. Falls ihr dazu keine Zeit habt, könnt ihr uns auch einfach ein kurzes Zitat schicken und wir bauen euch eine Kachel.
  3. Lösungen suchen: Falls ihr in euren Gesprächen Erkenntnisse habt oder kreative Ideen entwickelt, wie Sperrstunden vermieden werden oder wie geeignete Maßnahmen mit den Gastronomen aussehen, schreibt uns diese. Auch Fragen, die nicht geklärt werden, helfen uns weiter. 
  4. Kampagne verbessern: Gute Ideen sind immer willkommen.

Beispiele für Fragen

  • Was bedeutet die Sperrstunde für deinen Betrieb, für die Mitarbeiter? Welche Umsatzeinbußen sind zu erwarten? Wie schwer wiegen – auch die wenigen – Tage mit erheblich weniger Umsatz?
  • Erfahrungswerte: Geht das Hygienekonzept bisher auf? Ist gerade ein Restaurant ein Problemfall?
  • Wie viele positive Fälle sind in deinem Restaurant/deiner Bar etc. erfasst worden? Wurde konsequent nachverfolgt?
  • Hat die Stadt mal Kontakt aufgenommen? Habt ihr Unterstützung bei den Hygienekonzepten und – Maßnahmen bekommen?
  • Sind erhöhte Hygienestandards durchsetzbar?
  • Welche Lösungsvorschläge hat die Gastro? Wo wäre man kompromissbereit? 
  • Die Gastronomen etc. halten die Hygienevorgaben ein, weil sie ein Eigeninteresse daran haben. Sie können es sich nicht leisten, ihren Laden zu schließen oder in Quarantäne zu gehen.
  • Gerade die Sperrstunde stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Eigentumsrecht des Gastronomen im Hinblick auf das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar und darf nur dann vorgenommen werden, wenn er zum Gesundheitsschutz unbedingt erforderlich ist und andere Schutzmaßnahmen nicht wirksam sind.
  • Der öffentliche Raum und vor allem Gasträume/Bars etc. sind „kontrollierbar“, was auf den privaten Raum nicht zutrifft. 
  • „Schwarze Schafe“: Es kommt immer wieder zu berichten, dass auch das Personal nicht konsequent Mund-Nasen-Masken trage etc. Dieses Verhalten kann jedoch nicht auf eine ganze Branche pauschalisiert werden. Vielmehr müsse man die schwarzen Schafe zur Verantwortung ziehen. In einem solchem Fall müssen die schwarzen Schafe zur Verantwortung gezogen werden.
  • Die Gesundheit hat für uns obersten Stellenwert und wir nehmen die Situation ernst! Gegen willkürliche Maßnahmen, die mehr Kosmetik am Symptom sind, sollten wir uns wehren.
  • Wir fordern deshalb:
  • die konsequente Umsetzung der Corona-Hygieneregelungen und deren Kontrolle
  • Striktes Ahnden bei Nicht-Einhaltung von Hygieneregeln
  • klare Strategien zur Bewältigung von immer wieder entstehenden Hot Spots in Gemeinschaftsunterkünften oder bei privaten Großfeiern.
  • Die Frankfurter Gastro-Initiative hat Klagen gegen die Sperrstunde angekündigt und gleichzeitig bekundet, dass sie eine Sperrstunde ab 24 Uhr akzeptieren würden. Wir führen als Fraktion entsprechende Gespräche. Habt ihr Vorschläge, was wir beispielsweise über einen offenen Brief an den Magistrat hinaus als Kreisverband noch machen sollten?

Digitalisierung: Frankfurter Schulen mehr Eigenverantwortung übertragen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Frankfurter Schulen die Mittel aus dem DigitalPakt frei zur Verfügung zu stellen, damit diese die benötigten Endgeräte bedarfsgerecht beschaffen und einsetzen können – sofern das von der Einzelschule gewünscht wird.

2. Weiter wird der Magistrat aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit alle Frankfurter Schulen problemlos frei IT-Hersteller und IT-Support-Anbieter auswählen können, mit denen das Stadtschulamt dann auf Wunsch der Einzelschule Verträge abschließt.

3. Zusätzlich wird der Magistrat aufgefordert, bisherige Rahmenverträge für die Schulausstattung um den Passus zu ergänzen, dass der Erwerb von günstigeren Produkten außerhalb des Rahmenvertrages möglich ist.

4. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, einen kontinuierlichen Austausch zwischen Stadtschulamt, Bildungsdezernat und Schulleiterinnen und Schulleitern aller Frankfurter Schulformen zu organisieren. Ziel des regelmäßigen Austausches soll sein, dass zukünftig Schulgemeinden bedarfsgerechter ausgestattet werden können und Probleme, die in das Aufgabenfeld der Stadt Frankfurt als Schulträger fallen, zeitnäher und effektiver sowie effizienter behoben werden können.

Begründung:

Die Diskussion um die Verteilung von Laptops an Frankfurter Schulen durch die Stadt Frankfurt hat gezeigt, dass es deutlich praktikabler ist, wenn die Schulen eigenständig die benötigten Endgeräte erwerben, da sie genau wissen, welcher Bedarf an ihren Schulen vorliegt. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, die bereits vom Bund abgerufenen Mittel aus dem DigitalPakt den Schulen frei zur Verfügung zu stellen damit diese die benötigten Endgeräte bedarfsgerecht einsetzen können. Damit im Auftrag der Schulen auch entsprechende Verträge mit IT-Händlern im Namen der Stadt abgeschlossen werden können und notwendige IT-Supporte vonseiten der Hersteller erhalten, ist es wichtig, dass die Stadt Frankfurt die notwendigen Rahmenbedingungen schafft, damit die Schulen in Eigenverantwortung diese umsetzen können bzw. der Schulträger die Bestellungen bei den von den Schulen gewünschten IT-Anbietern abschließt. Zusätzlich muss der bisherige Rahmenvertrag für die Schulausstattung um den Passus ergänzt werden, dass der Erwerb von günstigeren Produkten möglich ist. Bisher ist es so, dass die Stadt Rahmenverträge mit Firmen vereinbart hat, aus deren Produktprogramm Schulen entsprechende Ausstattungen bestellen konnten – auch wenn dasselbe Produkt bei einem anderen Händler billiger erworben werden könnte.

Insgesamt zeigt sich, dass ein kontinuierlicher Austausch zwischen Stadtschulamt, Bildungsdezernat und Schulleiterinnen und Schulleitern aller Frankfurter Schulformen dringend erforderlich ist. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert einen solchen Austausch zu organisieren. Ziel des regelmäßigen Austausches soll sein, dass zukünftig Schulgemeinden bedarfsgerechter ausgestattet werden können und Probleme, die in das Aufgabenfeld der Stadt Frankfurt als Schulträger fallen, effektiver sowie effizienter behoben werden können.

„Koalition und Magistrat haben bei der Aufklärung der AWO-Affäre kollektiv versagt“

„Der Druck von der Stadt auf die Arbeiterwohlfahrt Frankfurt und auch auf ihren Bundesverband muss endlich drastisch verstärkt werden“, fordert Yanki Pürsün, der sozialpolitische Sprecher der FDP-Römerfraktion und begründet: „Es kann nicht einfach hingenommen werden, dass Auskunftsbitten des Revisionsamtes von der AWO Frankfurt zurückgewiesen werden oder bei der Weitergabe von Informationen anscheinend gemauert wird. Was mich jedoch noch mehr erschüttert, ist das Verhalten von Koalition und Magistrat, die sich das bisher gefallen lassen.“ Und obwohl Forderungen der Stadt verjähren könnten, nehme die Stadt wieder höhere Zahlungen an die AWO vor. Diese Affäre müsse Folgen haben. Es könne nicht einfach so weitergehen wie bisher. Koalition und Magistrat müssten sich dringend Gedanken machen, wie so etwas in Zukunft verhindert werden könne. „Und dafür benötigen wir eine detaillierte Aufklärung der Vorgänge“, betont Yanki Pürsün und ergänzt verärgert: „Und genau das wird verhindert: Wichtige Anträge und Anfragen von uns Freien Demokraten, die zur Aufklärung der Affäre beitragen sollen, werden von der Koalition abgelehnt oder vom Magistrat und dem Oberbürgermeister meist äußerst dürftig beantwortet. Warum bremst die Koalition seit Dezember die Aufklärung und schützt die AWO Frankfurt somit vor den Konsequenzen? Wie kann man so ein Verhalten den Bürgern unserer Stadt und den vielen ehrenamtlichen Mitarbeitern bei der AWO und in anderen Sozialverbänden erklären? Es muss auch bei der Stadt eine lückenlose Aufklärung stattfinden, das sind wir den Bürgern, die uns mit ihrer Stimme ihr Vertrauen gegeben haben, schuldig.“

Die Stadt Frankfurt und die AWO LIII − Antworten bei der AWO einfordern

Der Magistrat wird gebeten, zu allen Anfragen und Anträgen zum Komplex des Awo-Skandals die Awo zu kontaktieren und zu fragen, ob Antworten vorliegen. Die Antworten sind per Magistratsbericht vorzulegen.

Begründung:

Es ist notwendig, in Frankfurt genauso zu verfahren wie in Wiesbaden. Dort wird erfolgreich mit den Auskünften der Awo aufgeklärt. Die der Awo vorliegenden Informationen der Frankfurter Öffentlichkeit vorzuenthalten, wäre eine Behinderung der notwendigen Aufarbeitung des Skandals. Einen Neuanfang der Awo wird es nur geben, wenn die Fragen der Öffentlichkeit transparent beantwortet werden. Deswegen sollte die Awo/Frankfurt bei der Aufklärung den gleichen Weg gehen wie die Awo/Wiesbaden.

Die Stadt Frankfurt und die AWO L – Dostluk V

Die Pressekonferenz der AWO, die staatsanwaltlichen Ermittlungen und die jüngste Berichterstattung werfen weitere Fragen auf, die dringend geklärt werden müssen.

In der AWO-Pressekonferenz sind im Zusammenhang mit zu hohen Gehältern für wenige Personen Begriffe gefallen wie „Divide et impera“, „Sympathien erkaufen“, „Schweigen erkaufen“ sowie „ich rede nicht drüber“. Das kann nicht ignoriert werden.

Während die Tatsache des überhöhten Gehaltes der Gattin des Oberbürgermeisters inzwischen nicht mehr angezweifelt wird, sind die Fragen nach der tatsächlichen Arbeitsleistung und dem tatsächlichen Beitrag zum Konzept der bilingualen Kita Dostluk noch nicht geklärt. Es gibt zu viele andere Personen, die sich der gleichen Leistung rühmen und gleichzeitig fehlen Nachweise der getätigten Arbeit.

Es ist ein Leichtes für den Oberbürgermeister diese Fragen rasch aus der Welt zu räumen.

Wir fragen  den Magistrat:

  1. An welchem Tag welchen Monats welchen Jahres hat die Gattin des Oberbürgermeisters einen Dienstwagen der AWO erhalten?
  2. An welchem Tag welchen Monats welchen Jahres hat die Gattin des Oberbürgermeisters den Dienstwagen der AWO zurückgegeben?
  3. Warum durfte sie den Dienstwagen trotz Elternzeit länger nutzen als ursprünglich vereinbart?
  4. Wer hat das mit welcher Intention erlaubt?
  5. Welche Gespräche hat der Oberbürgermeister mit AWO-Vertretern bezüglich des Dienstwagens geführt?
  6. Angesichts der Tatsache, dass die Nutzungsdauer wohl nicht 11 Monate betragen hat, gedenkt der Oberbürgermeister, sich für diese falsche Aussage zu entschuldigen?
  7. Angesichts der Tatsache, dass die Qualifikation seiner Gattin die Einstufung in die Gruppe 6 entgegen seiner Erklärung nicht gerechtfertigt hat, gedenkt der Oberbürgermeister, sich für diese falsche Aussage zu entschuldigen?
  8. Wie viel Geld hat der Oberbürgermeister der AWO für die privilegierte Bereitstellung des Dienstwagens zurückgezahlt?
  9. Wie viel Geld hat der Oberbürgermeister der AWO für das offensichtlich überhöhte Gehalt zurückgezahlt?
  10. Welche der AWO nicht bekannte Prüfung hat der Oberbürgermeister zur Feststellung des überhöhten Gehaltes der Gattin des Oberbürgermeisters angestoßen?
  11. Welche Kenntnisse hat der Oberbürgermeister über die Arbeit seiner Gattin am Konzept für die bilinguale AWO-Kita Dostluk bezüglich Umfang und Zeitraum?
  12. Welche Kenntnisse hat der Oberbürgermeister über den Umfang der Arbeitsleistung seiner Gattin im AWO-Kitabereich seit der Einstellung in Wiesbaden bis zum Beginn des Beschäftigungsverbotes in Frankfurt?

Die Stadt Frankfurt und die AWO LII − Und wieder der Mitarbeiterpool Frankfurt/Wiesbaden und wieder Parallelen

Es gibt wenig, was die AWO der Stadt erspart hat.

Wir fragen  den Magistrat:

  1. Ist in den dem Magistrat vorliegenden Unterlagen der AWO-Flüchtlingsunterkünfte die Tätigkeit einer Ethnologin verzeichnet?
  2. Kann der Magistrat ausschließen, dass mit den Zuschüssen der Stadt die in den Medien erwähnte und dem AWO-Kreisverband Wiesbaden unbekannte Arbeitsleistung einer Ethnologiestudentin (Studienort Freiburg und Berlin) durch die AWO bezahlt wurde?
  3. Falls nein, ist dem Magistrat bekannt, ob ein dem TVÖD-angemessenes Gehalt für die unbekannte Arbeitsleistung bezahlt wurde?
  4. Wie realistisch ist eine sinnvolle Beschäftigung einer nicht in Hessen ansässigen Studentin via Home Office fern ab der Flüchtlingsunterkünfte in Frankfurt?
  5. Sind dem Magistrat außer der AWO soziale Träger bekannt, die sich für solche städtischen Aufträge   eines/r Ethnologen/in oder eines/r Ethnologiestudenten/in bedienen?
  6. Erfordern die von der Stadt beauftragte Flüchtlingsunterbringung und -betreuung seitens sozialer Träger zwingend Kenntnisse der Ethnologie?
  7. Haben die von der AWO eingereichten Konzepte den Einsatz einer Ethnologiestudentin vorgesehen?
  8. Wie beurteilt der Magistrat, dass die AWO anscheinend um die Gunst von politischen Akteuren zu erwirken, zu solchen Maßnahmen greift?
  9. Hält der Magistrat es für seine Verantwortung, zu verhindern, dass von ihm bezuschusste soziale Träger solche Maßnahmen ergreifen oder überlässt er es den politischen Amts- und Mandatsträgern, solche Vorteilsnahmen zurückzuweisen?
  10. Was unternimmt der Magistrat, wenn bei ihm Zweifel aufkommen, dass einzelne Mitglieder des Magistrates oder der Stadtverordnetenversammlung von Maßnahmen bezuschusster sozialer Träger unangemessen profitieren und anscheinend ihre Verpflichtung gegenüber der Stadt aus dem Auge verlieren?

Die Stadt Frankfurt und die AWO LI − Unzureichende Antworten des Magistrats zur Ehrenamtsagentur

Der Magistrat hat die Fragen der Anfrage A 675 in der B 216 nur unzureichend beantwortet. Die Fragen zur Rolle des Oberbürgermeisters beantwortet der Magistrat gar nicht. Die Immobilie Lange Straße 22 ist weiterhin ein Mysterium im AWO/Feldmann-Skandal, der weiter beleuchtet werden muss. Dort befindet sich seit Mai 2019 die AWO-Ehrenamtsagentur. Zweifel sind angebracht, ob eine Anmietung weiteren Büroraums für die AWO überhaupt erforderlich war oder ob sie aus sachfremden Gründen erfolgte. Möglicherweise war auch das ein Teil der Plünderung der bezuschussten AWO – angesichts der vielen vorhandenen Immobilien der AWO.

Wir fragen  den Magistrat:

  1. Haben andere Sozialunternehmen auch Ehrenamtsagenturen?
  2. Hat die AWO Räume in der Lange Straße 22 angemietet, um einen weiteren Geldfluss anzustoßen?
  3. Welchen Raumbedarf hat die AWO-Ehrenamtsagentur objektiv?
  4. Wie viel Raum wurde für die AWO-Ehrenamtsagentur angemietet?
  5. Passt der Raumbedarf nicht in die vielen AWO-Immobilien, die teilweise von Dritten wie der SPD genutzt werden?
  6. Warum wurden die Fragen zur Rolle des Oberbürgermeisters bei der AWO-Ehrenamtsagentur nicht beantwortet?
  7. Hat der Magistrat das Recht Fragen zu möglichen Verfehlungen seiner Mitglieder unbeantwortet zu lassen?
  8. Wann hat sich der Oberbürgermeister mit welchen Vertretern der AWO zur Ehrenamtsagentur getroffen?
  9. Was wurde dabei besprochen?
  10. Wie war das Dezernat VIII daran beteiligt?

Die Stadt Frankfurt und die AWO XLIX − Weiterhin offene Fragen zur Frankfurt-Philadelphia-Gesellschaft

Die AWO wurde kooperatives Mitglied der Frankfurt-Philadelphia-Gesellschaft (FPG). Die Frankfurt-Philadelphia-Gesellschaft war ein ziemlich exklusiver SPD-Spaß. Es wird von vielen Ecken berichtet, dass der Eintritt weiterer interessierter Bürger behindert wurde.

Es ist nicht verständlich, dass AWO-Mitarbeiter und Ressourcen in die Frankfurt-Philadelphia-Gesellschaft gesteckt wurden.

Einer Frankfurt-Philadelphia-Gesellschaft hat es nicht bedurft. Die Steuben-Schurz-Gesellschaft hatte die Vorarbeit für eine Städtepartnerschaft mit Philadelphia geleistet. Die Steuben-Schurz-Gesellschaft konnte aber nicht vom AWO-Clan übernommen werden. So musste die Frankfurt-Philadelphia-Gesellschaft als AWO/SPD-Verein geschaffen werden. Ab dann konnte das Geld fließen. 2.000 Euro sollen direkt gezahlt worden sein. Und ab dann begannen auch die vielen und langen Philadelphiareisen auf Kosten der AWO.

Wir fragen  den Magistrat:

  1. Wann hat der Oberbürgermeister davon erfahren, dass die AWO kooperatives Mitglied der FPG wurde?
  2. Findet der Oberbürgermeister diese kooperative Mitgliedschaft für angemessen?
  3. Wie glaubte der Oberbürgermeister finanzierte sich die FPG außer durch die Stadt?
  4. Findet der Oberbürgermeister Zahlungen der AWO an die FPG für angemessen?
  5. Ist dem Oberbürgermeister nicht aufgefallen, dass vor allem AWO/SPD-Leute in der FPG sind und weitere Mitglieder nicht so recht gewonnen wurden?
  6. Hat der Oberbürgermeister für eine Mitgliedschaft in der FPG außerhalb des AWO-Clans geworben?
  7. Welche Gespräche haben zwischen OB und welchen AWO-Vertretern wann zur FPG stattgefunden?
  8. Was waren die Inhalte?
  9. Warum ist der Oberbürgermeister Mitglied des Kuratoriums der FPG geworden?
  10. Welche Erwartungen der FPG waren damit an den Oberbürgermeister verbunden?
  11. Welche Gespräche haben zwischen OB und welchen AWO-Vertretern wann zu der Städtepartnerschaft mit Philadelphia stattgefunden?
  12. Was waren die Inhalte?
  13. Kann sich der Oberbürgermeister erklären, warum Jürgen Richter unbedingt FPG-Vorsitzender werden wollte?
  14. Hätte der Oberbürgermeister Jürgen Richter auch dann nach Philadelphia mitgenommen, wenn er nicht FPG-Vorsitzender wäre?
  15. Hat der Oberbürgermeister nicht erkannt, dass es dem AWO-Clan vor allem um Reisen nach Philadelphia ging, die Dritte ihnen finanziert sollten?
  16. Ist dem Oberbürgermeister bekannt, ob der AWO-Clan Immobilien in den USA besitzt?
  17. Ist dem Oberbürgermeister bekannt, ob der AWO-Clan Schutz vor Auslieferung hat?