Ausschreibung der Außenwerbung
Presseberichten zufolge hat der Magistrat die Neuausschreibung der Vergabe derVerträge über die Außenwerbung im öffentlichen Raum beschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung wurde in die Entscheidung nicht eingebunden. Die bekannt gewordenen Einzelheiten werfen jedoch verschiedene Fragen auf.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Warum wird die Ausstattung der Werbeanlagen mit öffentlich zugänglichemWLAN nicht grundsätzlich in die Ausschreibung einbezogen, sondern denAnbietern freigestellt, ob sie die Innenstadt mit für die Öffentlichkeit freizugänglichem WLAN ausstatten?
- Ist die digitale Weiterentwicklung von Werbeanlagen undStadtinformationssystemen in der Ausschreibung berücksichtigt (smart screens,smart city), und falls nein, warum nicht?
- Einzelne Hinweisschilder auf Unternehmen an Lichtmasten sollen künftig nichtmehr erlaubt sein. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat für Inhaber vonUnternehmen, die außerhalb von Gewerbegebieten an verstecktenEinzelstandorten liegen, Kunden und Lieferanten auf ihrenUnternehmensstandort aufmerksam zu machen?
- Aus welchem Grund soll die Werbung durch Brücken-Bespannungen untersagtwerden, die besonders als Hinweis auf Veranstaltungen oder zeitlich begrenzteAktionen eine sehr wirksame Werbemaßnahme ist?
- Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruhen die unter 3. und 4. erwähntenVerbote?
- Inwieweit ist vorgesehen, die Stadtverordneten an der endgültigen Entscheidungzur Vergabe zu beteiligen.
- Wie ist sichergestellt, dass die Stadtverordneten umfassend über die Inhalte undEinzelheiten der Vereinbarung mit dem Werbepartner informiert werden?