Berichterstattung aus dem Hauptstadtbüro
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, halbjährig unaufgefordert der Stadtverordnetenversammlung einen Bericht zur Arbeit der ständigen Vertretung der Stadt Frankfurt in Berlin vorzulegen. Folgende Punkte sollen aus dem Tätigkeitsbericht hervorgehen:
- Genaue Kostenaufstellung des Hauptstadtbüros, aufzuschlüsseln nach Personal-, Sach- und Reisekosten.
Aufstellung der einzelnen Projekte, die durch die Vertretung in Berlin für Frankfurt akquiriert wurden.
Überblick über Fördergelder, die für die Stadt Frankfurt durch das Hauptstadtbüro eingeworbenen wurden.
Welche konkreten Aufgaben durch das Hauptstadtbüro wahrgenommen wurden.
Begründung:
Oberbürgermeister Peter Feldmann zu folge soll Ziel des Hauptstadtbüros eine angemessene Präsenz Frankfurts in der Bundeshauptstadt sein. Demnach soll die Frankfurter Vertretung in Berlin die Interessen der Mainmetropole bei den Berliner Institutionen vertreten, Fördergelder akquirieren und Kontakt zu den Gremien des Deutschen Städtetags halten. Die Stadt veranschlagt die Jahreskosten auf 7.000 Euro – für die Postadresse am Potsdamer Platz. Hinzu kommen noch die Personal- und Sachkosten. Da der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main eigenmächtig – ohne Beschluss der Stadtverordnetenversammlung – das Hauptstadtbüro errichtet hat, wird der Magistrat aufgefordert, halbjährig einen Tätigkeitsbericht vorzulegen. Dieser Bericht soll der Stadtverordnetenversammlung unaufgefordert im entsprechenden Turnus vorgelegt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass aus dem Bericht zum einen die genauen Kosten des Hauptstadtbüros (aufgeschlüsselt nach Personal-, Sach- und Reisekosten) hervorgehen sowie eine Übersicht der Projekte, die für Frankfurt durch das Büro in Berlin gewonnen werden konnten und ein exakter Überblick über die eingeworbenen Fördergelder für die Stadt. Darüber hinaus soll der Bericht die konkreten Aufgaben dokumentieren, die durch das Hauptstadtbüro wahrgenommen wurden. So sollen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sichtbar die Erfolge des Hauptstadtbüros erkennen bzw. nachlesen zu können.