Die Stadt Frankfurt und die AWO LV – Missbilligung und Rüge
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadtverordnetenversammlung missbilligt die anhaltende Weigerung des
Oberbürgermeisters, die Öffentlichkeit über seine Rolle im AWO-Skandal umfassend
aufzuklären. - Die Stadtverordnetenversammlung rügt den Oberbürgermeister für seine offenkundig falschen
und unvollständigen Angaben zu Arbeitsverhältnis und –leistung, Gehalt sowie Dienstwagen
seiner Ehefrau als auch zu seinen Beziehungen zur AWO-Spitze.