Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen – Seniorenbeirat
Der Vorlage M 224 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Vorlage wie folgt geändert wird:
§ 4 (1) Aufwandsentschädigung wird ergänzt durch den Unterpunkt
k) Mitglieder des Seniorenbeirates 205 Euro
§ 4 (3) entfällt.
Begründung:
Mit der ehrenamtlichen Tätigkeit als Mitglied des Seniorenbeirats ist ein hoher persönlicher Einsatz verbunden, der dem der Sozialpflegerinnen/Sozialpfleger bzw. der Kinderbeauftragten um nichts nachsteht. Daher sollte auch die Aufwandsentschädigung für dieses Ehrenamt der Aufwandsentschädigung der Sozialpflegerinnen/Sozialpfleger bzw. der Kinderbeauftragten angepasst werden. Die den Mitgliedern des Seniorenbeirats bisher gewährte Aufwandsentschädigung von 118 Euro jährlich ist noch nicht einmal annähernd ausreichend, um die anfallenden Fahrtkosten zu decken.