Existenz von Wasserhäuschen in Frankfurt sichern

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten:

  1. Warum und in welchem Umfang wurde die Pacht für die Wasserhäuschen im Frankfurter Stadtgebiet erhöht? Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Erhöhung?
  2. Welche Maßnahmen wurden bisher seitens des Magistrats zum Erhalt und Förderung der Frankfurter Wasserhäuschen getroffen?
  3. Mit welchen Maßnahmen wird die Stadt Frankfurt den Erhalt der Frankfurter Wasserhäuschen unterstützen, die durch die Pachterhöhung existenziell gefährdet sind?
  4. Welche Gründe haben beim zuständigen Dezernenten zur Annahme geführt, dass die Pachterhöhung der Stadt für Radeberger keine Mietanpassungen bei den Wasserhäuschenbetreibern zur Folge haben könnte?

Begründung:

Die Frankfurter Wasserhäuschen haben in Frankfurt Kultstatus und erfreuen sich bei zahlreichen Frankfurterinnen und Frankfurtern größter Beliebtheit. Durch die aktuell im Raum stehende Pachterhöhung sehen viele Betreiber ihre Existenz bedroht und wollen den Betrieb ihres Wasserhäuschens einstellen. Radeberger verpachtet im Rhein-Main-Gebiet rund 80 Wasserhäuschen. Die Mietpreisanpassung soll ausschließlich aus der Pachterhöhung für die Grundstücke der Stadt, auf denen diese Wasserhäuschen stehen, resultieren. Wie hoch die Pachterhöhung für die Frankfurter Wasserhäuschen genau ist, ist bisher nicht bekannt und gilt es daher zu klären. Oberbürgermeister Peter Feldmann hat sich bereits solidarisch mit den von der städtischen Pachterhöhung betroffenen Betreibern der Wasserhäuschen gezeigt und ihnen seine Unterstützung zugesichert. Mit welchen konkreten Maßnahmen die Stadt Frankfurt jedoch den Erhalt der Frankfurter Wasserhäuschen unterstützen wird, ist bisher nicht bekannt.  Der Magistrat der Stadt Frankfurt soll nun das Gespräch mit Radeberger suchen, um gemeinsam noch einmal über die Pachterhöhung zu sprechen. Aus welchen Gründen der zuständige Dezernent annahm, dass eine Pachterhöhung für Radeberger keine zwangsläufige Erhöhung für die Pacht der Frankfurter Wasserhäuschen zur Folge haben könnte, ist nicht nachvollziehbar und gilt es daher dringend zu hinterfragen.