Fixierungen von Patienten in Frankfurter Psychiatrien
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 24. Juli 2018 (Az.: 2BvR 309/15 u.a.), dass die 5-Punkt- und 7-Punkt-Fixierung von zwangseingewiesenen Psychiatriepatienten gerichtlich genehmigt werden muss, sofern sie den Zeitrahmen von einer halben Stunde überschreiten. Fixierungen von Patienten in Psychiatrien sind Zwangsmaßnahmen. Sie sind ein massiver Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen und für diesen äußerst belastend. Deshalb sollten solche Maßnahmen möglichst vermieden werden und nur nach äußerst sorgfältiger Abwägung erfolgen. Pflegekräfte und Ärzte sollten regelmäßig durch entsprechende Schulungen wie zum Beispiel Deeskalationstrainings auf die Lösung von äußerst konfliktbeladenen Situationen vorbereitet und damit Fixierungen möglichst verhindert werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wie gehen psychiatrische Kliniken in Frankfurt seit Verkündung des Bundesverfassungsgerichtsurteils mit Fixierungen von Patientinnen und Patienten um?
- Auf welcher rechtlichen Grundlage basieren Fixierungen ab einer halben Stunde in psychiatrischen Kliniken in Frankfurt seit August 2018?
- Wie hat sich die Zahl der Fixierungen in den psychiatrischen Kliniken in Frankfurt seit August 2018 bis heute verändert? Ist die Anzahl gesunken, gestiegen oder gleichgeblieben?
- Wie viele Fixierungen über einer halben Stunde hat es in den psychiatrischen Kliniken in Frankfurt seit August 2018 bis Ende 2019 (bitte monatliche Angaben) gegeben?
- Gab es für jede der Fixierungen, die länger als eine halbe Stunde angedauert hat, eine gerichtliche Genehmigung?
- Wie oft haben psychiatrische Kliniken in Frankfurt seit August 2018 (bitte monatliche Angabe) richterliche Genehmigungen für Fixierungen eingeholt, sofern der Zeitrahmen von einer halben Stunde (voraussichtlich) überschritten werden sollte?
- Wann bzw. wie schnell können für die Fixierungen in psychiatrischen Kliniken in Frankfurt gerichtliche Genehmigungen eingeholt werden?
- Wann werden die Angehörigen über die Fixierungen informiert?
- Welche Verfahrensanweisungen haben die einzelnen psychiatrischen Kliniken im Fall einer Fixierung für ihre Mitarbeiter?
- Wie werden die Fixierungen und der Verlauf der Fixierungen in den einzelnen psychiatrischen Kliniken in Frankfurt dokumentiert?
- Wie wird in allen Psychiatrien in Frankfurt für die Zeit der Fixierungen sichergestellt, dass die Eins-zu-Eins-Betreuung während der Fixierung zu jeder Zeit durch qualifiziertes Pflegepersonal möglich ist?
- Welche räumlichen und personellen Voraussetzungen gibt es in den einzelnen psychiatrischen Kliniken in Frankfurt für die Fixierungen?
- Ist die personelle Ausstattung gemäß PsychPV ausreichend?
- Wie oft und an welchen Schulungen – z. B. Deeskalationstrainings, Fixierungsübungen – nehmen alle Mitarbeiter (Pflegepersonal, Ärzte etc.) an den einzelnen psychiatrischen Kliniken in Frankfurt teil?