Förderprogramme für den Wohnungsbau
Der Magistrat verfügt über verschiedene Förderprogramme für den Wohnungsbau: Programme zur sozialen Mietwohnungsbauförderung, für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau, zur Förderung von neuem Wohnraum für selbst genutztes Wohneigentum und zur Förderung von Wohnraum für selbst genutztes Wohneigentum – Bestandserwerb.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:
Mittel in welcher Höhe sind in den Jahren 2015 und 2016 in den jeweiligen Programmen konkret abgeflossen?
Antwort des Magistrats:
Der Mittelabfluss für die Jahre 2015/16 ist in dieser Tabelle dargestellt:
