Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende/Neufassung der Richtlinie zur Vergabe von Wohnungsbaumitteln

Die neue Fassung der Richtlinie wird im Punkt 1.2. wie folgt durch den neuen Punkt d) ergänzt (kursiv): Förderfähig sind Neubauten nach Ziffer 1.1.1 mit einem erhöhten energetischen Standard alternativ als

d) Gebäude, die eine um mindestens 30 Prozent gegenüber den Erfordernissen der Energieeinsparverordnung (EnEV in der jeweils gültigen Fassung) verbesserte Energieeffizienz aufweisen.

Begründung:

Die Kosten für den Wohnungsneubau werden nicht zuletzt durch hohe Baustandards, insbesondere hinsichtlich der Energieeffizienz in die Höhe getrieben. Daher ist es widersinnig, ausgerechnet solche Bauvorhaben fördern zu wollen, deren Realisierungskosten aufgrund der geltenden Förderrichtlinien besonders hoch sind. Die finanziellen Anreize sind für potentielle Investoren eher gering. Um die Anreize zu erhöhen, ist es daher geboten, die Förderrichtlinien weniger streng zu formulieren. Ziel muss es sein, möglichst viel Wohnraum, auch für Studierende in Frankfurt zu errichten. Dieses primäre Ziel wird durch die Vorgabe konterkariert.