Genossenschaftliches Wohnen auf dem Naxos-Gelände – Ein Gewinn für Frankfurt oder nur städtische Zuschüsse für bestimmte Wählergruppen?

Mit der Vorlage M 149 wurde im Jahr 2010 beschlossen, auf dem Naxos-Gelände sechs Grundstücke in Erbpacht an genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnprojekte zu vergeben. Die Vergabe – und damit auch eine Subventionierung der Interessenten – wurde damals damit begründet, die Baugruppen würden einen Vorteil für die Stadt- und Stadtteilgesellschaft bringen. Die Vergabe wurde an die Realisierung der im Bewerbungsverfahren angebotenen soziokulturellen Projekte gebunden, welche beispielsweise sind:

– Car-Sharing-Modelle;

– Raum für Kunstausstellungen, Gesprächsrunden, Geburtstagsfeiern, Musik etc.;

– Multifunktionale Gemeinschaftsräume (z. B. gemeinsame Küche, Wasch- und Trockenräume);

– gemeinsame kulturelle Unternehmungen;

– Beratungs- und Nachbarschaftsläden, insbesondere für ältere Bewohnerinnen und für gemeinschaftliche Aktivitäten;

– der Mietergemeinschaftsraum soll nicht nur den Mitgliedern, sondern auch interessierten Gruppen zur Verfügung stehen und verschiedene Aktivitäten zulassen (z. B. Kindergeburtstage, Bildvorträge, Yoga);

– jährlicher Weihnachtsmarkt;

– Kulturelle Nutzung, ergänzt durch Wohnangebote an Musikschaffende;

– Schaffung eines schallentkoppelter Musikraumes,

– Nutzbarkeit der Gemeinschaftsräume in der KiTa abends und am Wochenende für Musikkurse.

Nach nunmehr sieben Jahren ist es an der Zeit Bilanz zu ziehen und zu resümieren, ob die damaligen Voraussetzungen für die Vergabe eingehalten wurden oder ob es sich nur um Subventionierung einer bestimmten Wählerklientel durch die Steuerzahler gehandelt hat.

Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:

1. Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten,

a) inwieweit innerhalb der letzten 6 Jahre die geforderten Vergabebindungen auf dem Naxos-Gelände eingehalten wurden. Hierbei ist auch zu berichten, wie oft und von wieviel Personen die vorgehaltenen Einrichtungen durch externe Personen genutzt wurden,

b) in welcher Art und Weise der Magistrat grundsätzlich bei solchen Vergabeverfahren regelmäßig die Einhaltung der Vergabebedingungen überprüft und inwieweit es eine entsprechende Nachweispflicht gegenüber der Stadt gibt,

c) welche Maßnahmen der Magistrat ergreift, wenn entsprechende Vergabebedingungen nicht eingehalten werden und welche Konsequenzen bei der Vergabe im Fall des Naxos-Geländes vertraglich vereinbart wurden.

2. Der Magistrat wird aufgefordert, über alle seit dem Jahr 2010 vergebene Grundstücke an genossenschaftliche- und gemeinschaftliche Baugruppen dem Stadtparlament jährlich über die Einhaltung der Vergabebedingungen zu berichten. Dies betrifft auch Grundstücke die über die ABG Holding vergeben wurden.