Ist die Verwaltung von Hartz-IV ein „bürokratisches Monster“?
In einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 18. April 2017 wird die Verwaltung von Hartz-IV als extrem aufwendig und sogar als ein „bürokratisches Monster“ bezeichnet. Die Berichterstattung bezieht sich auf ein Gutachten der Friedrich-Naumann-Stiftung, das Heinrich Alt, ehemaliges Mitglied des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit, erstellt hat. „25 Millionen Bescheide pro Jahr, manche umfassen bis zu 200 Seiten, 650 Blatt Leistungsakte pro Bedarfsgemeinschaft, über 640.000 Widersprüche und 115.000 Klagen in 2016 zeigen das Bild eines bürokratischen Monsters. Der Versuch des Gesetzgebers, im SGB II die Grundsicherung in der Leistungsgewährung zu vereinfachen, verkehrte sich ins Gegenteil“, heißt es in dem Gutachten. In diesem erwähnt Heinrich Alt ebenfalls den Hang zur Einzelfallgerechtigkeit: Auch bei der Grundsicherung würden Detailregelungen überhand nehmen und trotz ihrer vermeintlichen Genauigkeit würden diese bei den Betroffenen zu einem Gefühl von Ungerechtigkeiten führen. Wir möchten wissen, wie die Situation in Frankfurt im Rahmen der Organisation mit der Rhein-Main Jobcenter GmbH – in der Zuständigkeit bei Stadt und der Agentur für Arbeit – aussieht. Außerdem interessiert uns, ob die Chancen, die sich durch die Digitalisierung eröffnen, die Verwaltung bei der Bearbeitung der Hartz-IV-Bescheide nicht noch mehr entlasten könnten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Stellen die Hartz-IV-Bescheide auch in Frankfurt ein „bürokratisches Monster“ dar?
- Sind die Hartz-V-Bescheide für den Bürger nachvollziehbar?
- Welche Spielräume haben die Stadt und die Sachbearbeiter beim Erstellen und Bearbeiten der Hartz-IV-Bescheide?
- Gibt es Richtlinien speziell von der Stadt Frankfurt, an denen sich die Sachbearbeiter bei der Bearbeitung der Hartz-IV-Bescheide orientieren?
- An welchen allgemeinen Richtlinien orientieren sich die Sachbearbeiter bzw. wie werden sie in diese umfassende Materie eingearbeitet und bei Neuerungen entsprechend geschult?
- Von wem erhalten die Sachbearbeiter Unterstützung bei Unklarheiten?
- Werden die erfassten Hartz-IV-Bescheide überprüft, ob sie richtig erfasst wurden, Ungereimtheiten oder Lücken aufweisen bzw. etwas vergessen wurde, damit keine Nachteile für die Bezieher entstehen?
- Wie werden Neuerungen in bereits bestehenden Hartz-IV-Bescheiden erfasst und angepasst?
- Wie viele Hartz-IV-Bescheide gibt es in Frankfurt pro Jahr?
- Wie viele Seiten umfassen die Hartz-IV-Bescheide durchschnittlich und gibt es auch die „Monsterbescheide“ bis zu 200 Seiten oder mehr?
- Wie viele Widersprüche und Klagen gibt es bei den Hartz-IV-Bescheiden in Frankfurt am Main?
- Wie viele Sachbearbeiter – zum Beispiel jeder zweite ̶ beschäftigen sich in Frankfurt mit Hartz-IV-Bescheiden?
- Haben die Sachbearbeiter durch den Verwaltungsaufwand mit Hartz-IV-Bescheiden weniger Zeit für die Beratung und die Vermittlung von Arbeitslosen?
- Besteht die Möglichkeiten Hartz-IV-Anträge online zu erfassen, zu übermitteln und zu überprüfen?
- Könnte die Berechnung von Hartz-IV-Leistungen digital durchgeführt werden?
- Könnten auch Detailregelungen digital erfasst werden oder müssen diese individuell von einem Sachbearbeiter erfragt und bearbeitet werden?
- Könnten Gesetzesänderungen oder neue Gerichtsurteile ̶ zum Beispiel auf bestehende Hartz-IV-Bescheide ̶ die online erfasst sind, angewendet werden oder müsste dies individuell von einem Sachbearbeiter geschehen?
- Könnten auch Änderungen online erfasst werden, die sich auf eine Bedarfsgemeinschaft beziehen und könnten diese auf die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft automatisch online umgelegt werden?