Kurzstreckentarif von zwei auf drei Kilometer erweitern?
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten:
Welche Kosten bzw. Einnahmeneinbußen eine Erweiterung der Gültigkeit von Kurzstreckenfahrscheinen von zwei auf drei Kilometer ungefähr verursachen würde.
Begründung:
Eine Überprüfung in den Stadtteilen, vor allem außerhalb der Innenstadt, hat ergeben, dass die Ziele zur Beschaffung der Grundbedarfe (Einkauf von Lebensmitteln, Arzt- und Facharztbesuche u.s.w.) nicht mit der Zwei-Kilometerstrecke zu erreichen sind. Eine Erweiterung der Gültigkeit von Kurzstrecken auf drei Kilometer würde eine Kostenerleichterung für die Bürgerinnen und Bürger bedeuten, allerdings zu Mindereinnahmen bei der RMV führen.