Schutz vor Stalking und häuslicher Gewalt
Das Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz – GewSchG) hat zu einer deutlichen Verbesserung des Schutzes von Opfern von Stalking und häuslicher Gewalt geführt. Opfer sind in der Lage, durch einen entsprechenden Gewaltschutzantrag beim Amtsgericht auch ohne anwaltlichen Beistand schnell eine Schutzanordnung zu bekommen. Die Mehrzahl der Opfer von Stalking und häuslicher Gewalt sind Frauen.
Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele Fälle häuslicher Gewalt und Stalking zum Nachteil von Frauen hat es in den letzten drei Jahren gegeben, bei denen eine Gewaltschutzanordnung durch das zuständige Amtsgericht erforderlich war?
- Welche Bedeutung hat das Thema Schutz vor Nachstellungen und häuslicher Gewalt nach dem Gewaltschutzgesetz für die frauenpolitische Arbeit des Magistrates, insbesondere für die Arbeit des Frauenreferates? Welche Aktivitäten sind in welchem Umfang zu diesem Themenbereich erfolgt? Wie kommuniziert das Frauenreferat diesbezüglich seine Arbeit nach außen?
- Welche zielführenden Kommunikationswege sieht der Magistrat in Zusammenarbeit mit dem Frauenreferat, die Schutzmöglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes bei Frauen ohne juristische Kenntnisse und Ausbildung bekannt zu machen, um ihnen bei Bedarf auch die Möglichkeit zu vermitteln, von ihren Rechten aus dem Gesetz Gebrauch zu machen? Gibt es ein spezielles Angebot für Frauen mit Migrationshintergrund und für geflüchtete Frauen?