Sinnlose Kurse für Frankfurter Hartz IV-Bezieher?
Hartz IV Bezieher müssen vom Jobcenter vermittelte unpassende Kurse nicht akzeptieren. Das urteilte aktuell das Leipziger Sozialgericht (Aktenzeichen: S 1 AL 251/15). Damit gaben die Richter einer 61jährigen Ingenieurin Recht, die sich vehement gegen eine „Sinnlosmaßnahme“ gewehrt hatte. Gerade wenn es um das Einteilen in sogenannte Fördermaßnahmen geht, könnten die Jobcenter schnell bei der Hand sein, da Hartz IV Empfänger, die sich in Maßnahmen befinden, aus der Arbeitslosenstatistik herausgerechnet werden. Sind die bereits vorliegenden Unterlagen aber vollständig und in Ordnung, macht es keinen Sinn, beispielsweise an Bewerbungstrainings teilzunehmen. Ähnliches gilt für EDV-Kurse. Hat der Arbeitssuchende bereits EDV-Kenntnisse und vor seiner Arbeitslosigkeit sogar damit gearbeitet, ist ein Computer-Grundkurs sicher nicht die richtige Wahl für Eingliederungsmaßnahmen. Effiziente Eingliederungsmaßnahmen sind wichtig für jene Betroffene, damit diese problemlos und zügig wieder ein Arbeitsverhältnis eingehen können. Eine unbedachte Vermittlung von sinnlosen Kursen kann daher nicht zielführend sein.
Vor diesen Hintergründen fragen wir den Magistrat:
- Nach welchen Kriterien werden Eingliederungs- oder Weiterbildungskurse an Frankfurter Hartz IV-Bezieherinnen und Bezieher vergeben?
- Wer hat Einfluss auf die Gestaltung der jeweiligen Kurse?
- Wie passgenau werden die Kurse für die jeweiligen Betroffenen ausgesucht?
- Gibt bzw. gab es bereits Auseinandersetzungen bezüglich der Vergabe von Kursen, den betroffenen Kursteilnehmern als nicht zielführend erachtend wurden? Wenn ja, wie viele waren es in den letzten zwei Jahren in Frankfurt und mit welcher Begründung wurden Kursteilnahmen verweigert?
- Haben Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer die Möglichkeit ein Feedback zu geben? Wenn ja, inwieweit wird dieser bei den weiteren Kursgestaltungen und Kursvergaben berücksichtigt?
- Falls Feedbacks keine Berücksichtigung finden, aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet?
- Wie sieht es in Frankfurt hinsichtlich der Auswahl und der Ressourcen für Weiterbildungskurse aus? Ist die Auswahl ausreichend? Wenn ja, zwischen wie vielen Kursen kann eine Person im Durchschnitt wählen?
- Wie wird reagiert, wenn es zwischen Kursteilnehmern und Jobcenter zu Meinungsverschiedenheiten kommt – weil zum Beispiel die Kursteilnahme als sinnlos erachtet wird?
- Gibt es für die jeweiligen Kurse Überprüfungs- oder Entscheidungsinstanzen? Wenn ja, welche sind diese und nach welchen Kriterien werden die jeweiligen Kurse überprüft?