Stand der vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LFDH) bestätigten Denkmalausweisungen und Aktualität des digitalen Denkmalverzeichnisses

Die Erfassung von schützenswerten Gebäuden in Frankfurt war bereits 2014 weitgehend abgeschlossen. Allerdings fehlte damals für einen Teil dieser Gebäude immer noch die offizielle Ausweisung bzw. Unterschutzstellung des LFDH. Ohne diese kann das Denkmalamt der Stadt Frankfurt am Main nicht qualifiziert beraten. Zudem haben Bauherren erhebliche Einbußen bzw. anfallende Kosten, wenn erst während der Planungs- oder Bauphase eine Unterschutzstellung durch das LFDH erfolgt.

Außerdem konnte man sich auf die Aktualität des digitalen Denkmalverzeichnisses DenkXweb nicht verlassen. Heute ist es für Bauherren und Investoren wichtiger denn je, möglichst rasch Rechtssicherheit über eine mögliche Unterschutzstellung zu haben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wie schnell erfolgt heute die Denkmalausweisung durch das LFDH? Wieviel Zeit liegt zwischen der Erfassung durch das Frankfurter Denkmalamt und der Ausweisung durch das LFDH?
  2. In welchen Abständen wird das DenkXweb aktualisiert? Wie viele Gebäude sind noch nicht online erfasst?
  3. Wie viele Bauherren mussten 2018 ihre Planungs- und Umbaumaßnahmen stoppen, weil eine Denkmalausweisung des LFDH zu spät erfolgte?
  4. Welches sind nach Meinung des Magistrats die Gründe für die späte Unterschutzstellung bzw. die Verzögerungen bei der Bearbeitung durch das LFDH?