Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt, im Produkthaushalt 2020/2021 ff. die notwendigen Mittel einzustellen, um die Aufwandsentschädigung der Seniorenbeiräte zu erhöhen und denen der Kinderbeauftragten anzupassen.
- Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, die Erhöhung entsprechend in der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen (M 224/16) festzuhalten. Hierzu soll der §4 durch den Unterpunkt Mitglieder des Seniorenbeirates ergänzt werden.
- Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die Stunden für eine Mitarbeiterin/ einen Mitarbeiter aus der städtischen Verwaltung, die der Seniorenbeirat zugeschrieben bekommt, zu erhöhen.
Begründung:
Die derzeitige Aufwandsentschädigung von jährlich 108 €/monatlich 9 € wurde seit dem Jahr 1996 nicht erhöht und deckt bei weitem nicht die tatsächlichen Kosten der Seniorenbeiräte ab, die im Zusammenhang mit der Ausübung dieses Ehrenamtes entstehen. Der Respekt gegenüber den ehrenamtlich Tätigen und ihrer Arbeit rechtfertigt eine Erhöhung der Aufwandentschädigung. Zudem ist mit der ehrenamtlichen Tätigkeit als Mitglied des Seniorenbeirats ein hoher persönlicher Einsatz verbunden, der dem der Sozialpflegerinnen/Sozialpfleger bzw. der Kinderbeauftragten um nichts nachsteht. Die benötigten finanziellen Mittel sollen aus den Rückflüssen der Frankfurter AWO an die Stadt Frankfurt gewonnen werden. Darüber hinaus hat sich mit der der neuen Satzung des Seniorenbeirats (M 124/17) deren Aufgabenfeld und Pflichten deutlich erhöht. Damit dieses wichtige Ehrenamt auch in Zukunft alle Aufgaben und Pflichten gut bewältigen kann, ist eine Aufstockung der zugewiesenen Verwaltungsstunden notwendig.