Besseres Konzept für den Nachtverkehr im ÖPNV

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Zusätzliche Gleisnutzungen in der Nacht bedingen auch kürzere Intervalle sowohl für die Streckenkontrollen als auch für den Gleisaustausch. Und für die Nachstunden gelten gemäß Verkehrslärmschutz-Verordnung 16. BImSchV niedrigere Lärmschutz-Grenzwerte.

Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, inwieweit diese Erfordernisse berücksichtigt sind. Für den Ortsbeirat 9 stehen die Fragen insbesondere im Hinblick auf die A-Strecke zur Klärung an.

 

Klaus Funk

Ingrid Häußler