Brachen im Ortsbezirk 9
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten,
welche unbebauten, aber bebaubare Grundstücke im Ortsbezirk 9,
Einzelgrundtücke und zusammenhängende Flächen,
– landwirtschaftlich genutzte Flächen ausgenommen – vorhanden sind.
Begründung:
Es geht darum, sich ein Bild zu verschaffen und sich frühzeitig mit der Frage auseinander zu setzen, welche verkehrsmäßigen Auswirkungen bei Bebauung abzusehen sind.
Klaus Funk
Ingrid Häußler