Die digitale Infrastruktur in Frankfurt weiter ausbauen (I)
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage 270 wird zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Aspekte zu den Stellungnahmen der verschiedenen Punkte der Vorlage 270 zu berücksichtigen, zu prüfen bzw. zu beantworten.
Zu 1.: Der Magistrat wird gebeten, die Empfehlungen der Beteiligten und die Erfahrungen anderer Städte zu berücksichtigen, um die Genehmigungsprozesse in Frankfurt im nationalen wie internationalen Vergleich weiter zu beschleunigen.
Zu 2.: Als Begründung langsamer Internetverbindungen erfahren die betroffenen Frankfurter häufig die Entfernung zur nächsten Vermittlungsstelle.
Können alle Haushalte auch ohne neue Vermittlungsstellen mit der Vectoring-Technik ans Breitbandnetz schnell angeschlossen werden?
Falls nicht, wird der Magistrat gebeten, sich intensiver für die Einrichtung weiterer Vermittlungsstellen einzusetzen.
Zu 3. und 5.: Benötigt der Magistrat die Unterstützung der diversen Agenturen?
Wie beurteilt der Magistrat die Tatsachen, dass es keine Fördergelder für Städte gibt, stattdessen aber vor allem für den ländlichen Raum bereitstehen? Ist der Magistrat initiativ geworden, um das zu ändern?
Die Stadt Nürnberg erhält z. B. Landesförderung und geht eine interkommunale Kooperation ein. Ist Nürnberg bislang schlecht versorgt oder was ist nach Ansicht des Magistrates in Nürnberg grundlegend anders?
Zu 4.: Welche Auskünfte kann der Magistrat betroffenen Frankfurtern als Anlaufstelle geben?
Wird er für die restlichen schlechtversorgten Frankfurter auch initiativ werden oder nur Anlaufstelle bleiben?
Zu 8.: Gerade wenn die Planungen noch nicht so weit sind, sind Informationen, bis wann keine Ausbauarbeit vorgesehen ist, wichtig für den Endkunden, da sie für dessen eigene Entscheidung gebraucht werden. Hier könnte der Magistrat einen Mehrwert liefern. Es ist nicht akzeptabel, dass solche Informationen erst dann publiziert werden, wenn es in die Vermarktung geht. Diese Informationen können darüber entscheiden, ob sich ein Anbieter- oder Technologiewechsel lohnen, da dabei eine längere Vertragsfrist zu beachten sind. Bei den wenigsten Anbieter kann man einen Hinweis abonnieren, der einen über einen Ausbau informiert. Sofern auf dasselbe Netz/Technologie zurückgegriffen wird, kann es zudem sein, dass alle Anbieter nur dasselbe Produkt der selben Geschwindigkeit anbieten. Die erwähnte Internetseite bietet nur Links auf einen Teil der Anbieter, wobei mit Vodafone ein wichtiger fehlt. Es gibt keine Links auf die wirklichen Breitbandverfügbarkeitsseiten z.B. des Bundes. Diese beiden fehlenden Informationen sollen auf der Internetseite nachgeliefert werden.
Der Magistrat wird gebeten, geplante Ausbauaktivitäten (unabhängig von der leitungsgebundenen Technologie) in Erfahrung bringen und zu publizieren.
Der Magistrat wird gebeten, für die unterversorgten Teile Frankfurt in Erfahrung zu bringen und zu publizieren, wo bis wann mit keinem Ausbau zu rechnen ist. Die Frage der Unterversorgung ist von der jeweils aktuellen Definition von Breitband abhängig.
Zu 13.: Hängt die WLAN-Versorgung eines Gebäudes von der Telekom ab?
Wurden Wünsche der Telekom auf Einrichtung abgelehnt? Wenn ja, warum? Strebt der Magistrat von sich aus ein WLAN-Angebot in jeder städtischen Einrichtung an?
Zu 14.: Der Magistrat wird gebeten, weitere WLAN-Angebote zu erreichen und dabei auch lokale Initiativen zu unterstützen, wie z.B. Freifunk. Hier ist auch die Wirtschaftsförderung mit ihren Kontakten, Aktivitäten und Netzwerken einzubeziehen.
In Niedersachsen wird die Freifunk-Initiative gefördert. Wäre das ein Weg für Hessen oder Frankfurt, sofern es keine alternativen Angebote gibt?
Der Magistrat wird gebeten, die Gesellschaften VGF, RMV und Deutsche Bahn dazu zu bewegen, selbst oder mittels Dritter dafür zu sorgen, dass an allen U-/S-Bahn-Stationen der Stadt WLAN angeboten wird.
Zu 15.: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie künftig WLAN-Angebote über die Mietinteressenten oder Dritte gewährleistet werden können.
Zu 16.: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie künftig WLAN-Angebote in für die Stadt betriebene Einrichtungen gewährleistet werden können.
Antragsteller:
Stadtv. Yanki Pürsün