Die Stadt Frankfurt und die AWO  IV

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 7420 vom 14.12.2000 (NR 1196/2000) wird aufgehoben.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass unter keinen Umständen solche Mittel von den Trägern unwirtschaftlich und unangemessen ausgegeben werden.
  3. Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie andere Städte oder überörtliche Träger (z.B. LWV) mit den sogenannten Overheadkosten umgehen.

Begründung:

Mit dem Antrag NR 1196 aus dem Jahre 2000 wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass die AWO Frankfurt Steuergelder unkontrolliert nutzen konnte und so eine kleine Gruppe in der AWO Frankfurt sich überhöhte Gehälter auszahlen und teure Dienstwagen bereitstellen konnte. Nach sorgfältiger Prüfung wird die Stadtverordnetenversammlung eine neue, missbrauchssichere Lösung beschließen.