Die Stadt Frankfurt und die AWO LV – Missbilligung und Rüge
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Stadtverordnetenversammlung missbilligt die anhaltende Weigerung des Oberbürgermeisters, die Öffentlichkeit über seine Rolle im AWO-Skandal umfassend aufzuklären.
2. Die Stadtverordnetenversammlung rügt den Oberbürgermeister für seine offenkundig falschen und unvollständigen Angaben zu Arbeitsverhältnis und -leistung, Gehalt sowie Dienstwagen seiner Ehefrau als auch zu seinen Beziehungen zur AWO-Spitze.