Die Stadt Frankfurt und die AWO LXVIII – Prüfung der AWO-Rechnungen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, eine Sonderprüfung zum AWO-Skandal durchzuführen. Bei dieser Prüfung gilt es folgende Aspekte dringend zu berücksichtigen:
- Alle seit 2014 von der AWO eingereichten und bezahlten Rechnungen, die von der Stadt beglichen wurden oder im Rahmen von städtischen Vertragsverhältnissen finanziert wurden, sind zu überprüfen.
- Es ist festzustellen, ob nachvollzogen werden kann, dass die bestellten Waren geliefert oder verbaut wurden und ob die bestellten Dienstleistungen erbracht wurden.
- Dabei ist auch zu prüfen, ob das Preis-/Leistungsverhältnis in einer akzeptablen Bandbreite liegt und ob die Beauftragung bezüglich der Notwendigkeit und des Umfangs des Auftrages nachvollzogen werden kann.
- Zuvor schon durchgeführte Prüfungen sind dabei zu berücksichtigen und müssen nicht wiederholt werden.
Die Erkenntnisse sind mit der Stadtverordnetenversammlung und der Staatsanwaltschaft zu teilen.
Begründung:
Bislang ist der Magistrat den Fragen zu befürchteten Rechnungsmanipulationen und Kickbackzahlungen im AWO-Skandal weitestgehend ausgewichen. Es wird befürchtet, dass mittels des Geflechts undurchsichtiger Beziehungen über Scheinrechnungen recht unauffällig für gemeinnützige Zwecke bestimmtes Geld abgezweigt wurde. Das lässt sich nur durch eine vollständige Sonderprüfung aufklären. Nichts darf unter den Teppich gekehrt werden. Ohne Sonderprüfung besteht die Gefahr, dass dieser Betrug nicht aufgedeckt und das veruntreute Geld nicht zurückgeholt wird.