Die Stadt Frankfurt und die AWO XXIII – Umgang mit Personal
Wir fragen den Magistrat:
- War die Geschäftsführerin der AWO Wiesbaden mit Personalfragen der AWO Frankfurt befasst?
- Sind sofortige Kündigungen, die von der AWO-Geschäftsführerin in Wiesbaden gegenüber Mitarbeitern der AWO Frankfurt ausgesprochen werden, wirksam?
- Wird die AWO Frankfurt den weggemobbten, unwirksam gekündigten und „gegangenen“ Mitarbeitern eine Entschädigung und Wiedereinstellung anbieten?
- Wurde der Einsatz von Schrift-Forensikern gegen „verdächtigte“ AWO-Mitarbeiter aus städtischen Zuschüssen bezahlt?
- Disqualifiziert sich ein Sozialunternehmen, das gegen seine Mitarbeiter mehrfach einen externen Sicherheitsbeauftragten mit GSG 9-Erfahrung (Merkmal: Identifizierung von Geschäftsstörern) einsetzt?
- Kennt der Magistrat die Verantwortlichen der AWO, die diesen Beauftragten ins Haus geholt haben? Kann der Magistrat zukünftig mit diesen Personen guten Gewissens zusammenarbeiten?
- Haben die Mitarbeiter der AWO den Nachnamen des externen Sicherheitsbeauftragten erfahren?
- Warum hat die AWO nicht die Polizei oder den Betriebsrat eingeschaltet?
- Aus welchen Mitteln wurde dieser externe Sicherheitsbeauftragte bezahlt?
- Verurteilt der Magistrat diesen Umgang der AWO-Geschäftsführerin mit AWO-Mitarbeitern, die im Auftrag der Stadt arbeiten?
- Welche Aufwandsentschädigung erhalten die ehrenamtlichen Revisoren, das Präsidium und der frühere ehrenamtliche Vorstand?
- Kann der Magistrat nachvollziehen, dass die Revisoren angeben, nicht über die Vorgehensweise der AWO informiert gewesen zu sein?
- Hält der Magistrat die Auswahl von Revisoren, die keine Ahnung haben, was in der AWO läuft, für ein Ausschlusskriterium für die weitere Zusammenarbeit?
- Hat die AWO Frankfurt einen Compliance Officer? Wie ist diese Funktion vergütet? Welche weiteren Funktionen hat diese Person in der AWO?
- Wie viele Ehrenamtspauschalen aus den Verträgen mit der Stadt Frankfurt wurden an die AWO gezahlt? Wie viel davon wurde an die in diesen Einrichtungen ehrenamtlich tätigen Personen ausbezahlt?
- Wie viele Ehrenamtspauschalen hat die Frankfurter AWO an Hauptamtliche der AWO ausgezahlt?
- Wie wird der Magistrat künftig verhindern, dass sich hauptamtliche AWO-Führungskräfte Ehrenamtspauschalen aus städtischen Mitteln auszahlen lassen?
- Sind dem Magistrat die einzelnen Empfänger dieser Ehrenamtspauschalen bekannt?
- Wird der Magistrat weiterhin so pauschal und großzügig Ehrenamtsvergütungen auszahlen?
- Wusste der Magistrat von den Verrechnungen zwischen AWO Frankfurt und Wiesbaden?
- War der Mitarbeiterpool Frankfurt/Wiesbaden Arbeitnehmerüberlassung?
- Wusste der Magistrat von der möglichen Verschleierung von Gehaltszahlungen als Zuwendungen?
- Hatten die Mitarbeiter der AWO Protect weitere Arbeitsverträge mit der AWO?
- Auf welche Gesamtwochenstundenzahl kamen sie dadurch? Ist das gesetzeskonform und hat der Hauptarbeitsvertrag diese Nebentätigkeit erlaubt?
- Hat die AWO 1 und 1 ½ €-Kräfte beschäftigt und für haushaltsnahe Dienstleistungen eingesetzt? Welchen Stundenbetrag zahlen die Nutzer dieser Dienste? Wären diese Kräfte unabhängiger von SGB-Bezug gewesen, wenn die AWO einen höheren Anteil des Stundenbetrages für die Dienstleistung den Kräften ausgezahlt hätte?
- Wie viele Frankfurter Stadtverordnete, Ortsbeiräte, KAV-Mitglieder, Magistratsmitglieder sowie Abgeordnete wurden von der AWO Frankfurt/Wiesbaden inkl. Mitarbeiterpool in den Jahren 2014 bis 2019 beschäftigt bzw. von der AWO Frankfurt finanziert?