Die Stadt Frankfurt und die AWO XXVII – Kickback
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, auf die AWO einzuwirken, alle Ausgaben für Dienstleistungen, die seit 2007 erfolgt sind, dahingehend zu überprüfen,
- ob die Dienstleister mit dem AWO-Personal verflochten sind
- ob die Dienstleister auffällig spenden
- ob Kickbackzahlungen erfolgt sind
- ob die jeweiligen Leistungen erbracht wurden
- ob die verrechneten Kosten angemessen waren.
Dabei sind auch die Tochtergesellschaften einzubeziehen. Die Ergebnisse sind mit der Staatsanwaltschaft umfänglich mit zu teilen.