Die Stadt Frankfurt und die AWO XXX – falsche Versprechen
Wir fragen den Magistrat:
- Welche Netzwerkarbeit wurde wann mit welchen Kooperationspartnern in Wiesbaden und Frankfurt für die Kita Dostluk geleistet?
- Wie hat sich das Konzept der AWO Wiesbaden und Frankfurt unterschieden? Wann wurde es wie von wem angepasst?
- Wann wurde die erste Kitaleiterin von wem, von welchem AWO-Kreisverband, zur Kitaleiterin befördert? Warum erfolgte dies nicht erst zur Kita-Eröffnung?
- Welche AWO hat den Dienstwagen der ersten Kitaleiterin zur Verfügung gestellt? In welcher Stadt wurde der Dienstwagen genutzt? Hatte der Dienstwagen ein „WI-HR“ oder ein „F-AW“ Kennzeichen?
- Sind hauptamtliche AWO-Mitarbeiter zielführende Kooperationspartner für eine AWO-Einrichtung?
- Gemäß der ST 1549 vom 10.08.2018 gibt es in Frankfurt ca. 50 Kitas mit bilingualem Konzept. Gab es bei einer dieser Kitas ein solches Brimborium, wie bei der AWO-Kita Dostluk?
- Haben Führungskräfte der AWO Frankfurt das Betreuungsangebot der AWO-Kitas zu privilegierten Konditionen genutzt?
- Warum wurde der Leiter der Abteilung Kita der AWO Frankfurt von Somacon beauftragt, die Kita Dostluk-Immobilie zu erwerben? Erfolgte dafür eine Zahlung?
- Wurde das Honorar direkt oder indirekt von der AWO Frankfurt erstattet? Hat die AWO in diesem Zusammenhang Makler- und Rechtsanwaltskosten bezahlt?
- Welche Gespräche hat der Oberbürgermeister mit der AWO-Geschäftsführung über den Erwerb der Kita Dostluk-Immobilie geführt?
- Welche Gespräche hat der Oberbürgermeister mit der AWO-Geschäftsführung über die Besetzung der Kita Dostluk-Leitung geführt?
- In welcher Funktion war die erste Kitaleiterin schon im Juni 2014 mit der AWO in Berlin? War die Kitaleitung damit schon ausgewählt? Wird der Oberbürgermeister diese Reisekosten erstatten?
- War die zweite Kitaleitung schon vor Januar 2016 in der Kita Dostluk beschäftigt?
- Hatten der Oberbürgermeister und die AWO keine Bedenken, dass die (angeblich) von ihm initiierte Kita mit seiner Ehefrau besetzt wird?
- Hatten der Oberbürgermeister und die AWO keine Bedenken, dass seine Ehefrau ein dem Besserstellungsverbot verstoßendes Gehalt erhält? Stuft der Magistrat dies als Vetternwirtschaft ein?