Ehemaliges Polizeipräsidium für Flüchtlinge nutzen

Frau Stadtv. Rinn

Die Stadt ist mit einer steigenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden konfrontiert. Der Raum für deren Unterbringung ist bekanntermaßen sehr knapp. Eine Möglichkeit wäre, auch das seit Langem leerstehende Gebäude des ehemaligen Polizeipräsidiums vorübergehend für die Unterbringung zu nutzen. Das Gebäude befindet sich im Besitz des Landes Hessen.

Ich frage den Magistrat:

Wie beurteilt der Magistrat die Möglichkeit, das Gebäude des ehemaligen Polizeipräsidiums für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu nutzen, und sieht er Chancen, mit dem Land Hessen diesbezüglich zu einer konstruktiven und pragmatischen Vereinbarung zu kommen?

Antwort:

Das Planungsrecht steht der Unterbringung von Flüchtlingen nicht entgegen.
Im Februar 2015 fand eine Begehung des ehemaligen Polizeipräsidiums statt. Neben Vertretern des Landes Hessen und der Stadtverwaltung waren auch Bausachverständige der KEG beim Termin dabei.
Durch den jahrelangen Leerstand sind die Gebäude in einem äußerst schlechten Zu-stand. Hinzu kommen Vandalismus- und Diebstahlschäden. Die Gebäude waren nicht beheizt und weisen dementsprechend Frostschäden auf. Teile der Gebäude haben massive Fassadenschäden, die eine Absicherung notwendig machen. Weder die Gebäude noch die Freiflächen sind mit einem vertretbaren finanziellen und zeitlichen Aufwand so herzurichten, dass eine Nutzung zur Unterbringung von Men-schen möglich ist.

Prof. Dr. Daniela Birkenfeld