Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen – Seniorenbeirat

Der Vorlage M 224 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Vorlage wie folgt geändert wird:

§ 4 (1) Aufwandsentschädigung wird ergänzt durch den Unterpunkt

k) Mitglieder des Seniorenbeirates 205 Euro

§ 4 (3) entfällt.

Begründung:

Mit der ehrenamtlichen Tätigkeit als Mitglied des Seniorenbeirats ist ein hoher persönlicher Einsatz verbunden, der dem der Sozialpflegerinnen/Sozialpfleger bzw. der Kinderbeauftragten um nichts nachsteht. Daher sollte auch die Aufwandsentschädigung für dieses Ehrenamt der Aufwandsentschädigung der Sozialpflegerinnen/Sozialpfleger bzw. der Kinderbeauftragten angepasst werden. Die den Mitgliedern des Seniorenbeirats bisher gewährte Aufwandsentschädigung von 118 Euro jährlich ist noch nicht einmal annähernd ausreichend, um die anfallenden Fahrtkosten zu decken.

Antragsteller: 

Stadtv. Annette Rinn
Stadtv. Yanki Pürsün