Ernst-Reuter-Schulen – Variante 3 der Planungsphase 0 umsetzen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen finanziellen Mittel zur Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen im Haushalt 2020/2021 zu etatisieren.
- Ferner soll die Variante 3, die bei der Planungsphase 0 zur Ernst-Reuter-Schule erarbeitet wurde, bei den Erweiterungsplänen der Schulgemeinde berücksichtigt werden.
Begründung:
Bereits seit Jahren warten die Ernst-Reuter-Schulen auf die Sanierung ihres Schulgebäudes. Mit Abschluss der Planungsphase 0 im Jahr 2018 wurden bereits mehrere Varianten zur Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen erarbeitet. Die Schulgemeinde hatte in diesem Zusammenhang die Variante 3 favorisiert und aus diesem Grund sollte der Magistrat auch an der Umsetzung dieser Variante festhalten. Hierzu müssen die notwendigen Mittel im Haushalt 2020/2021 der Stadt Frankfurt eingestellt werden.