Gewerbetreibende in Stadtteilen unterstützen, Gewerbeparkausweis einführen
Der Magistrat plant, zunächst in Bornheim, später auch in allen anderen innenstadtnahen Stadtteilen (u. a. Nordend, Bockenheim etc.) ein Parkraummanagement einzuführen, das u. a. flächendeckend Parkgebühren in Höhe von zwei €uro pro Stunde vorsieht. Anwohnern steht die Möglichkeit offen, einen Anwohnerparkaus zu beantragen, um Parkgebühren zu vermeiden. Ansässigen Gewerbetreibenden und Handwerksbetrieben soll diese Möglichkeit jedoch verwehrt bleiben. Diese Unternehmen werden somit voraussichtlich mit Kosten in einem mittleren vierstelligen Betrag pro Jahr zusätzlich belastet. Führende Vertreter der Handwerkskammer befürchten mittelfristig ein Abwandern der betroffenen Unternehmen ins Umland. Darunter würde nicht zuletzt die Urbanität der in der Bürgerschaft so beliebten Gründerzeitquartiere leiden, sondern auch die Bewohner, wenn die kleinen Betriebe und das Gewerbe nach und nach aus den Quartieren verschwinden.
In einer Antwort (ST 768 vom 20.04.2020) auf eine entsprechende Anregung der FDP im Ortsbeirat 3 hat der Magistrat signalisiert, dass er „die Möglichkeit zur Erlangung einer weiteren Ausnahmegenehmigung in Aussicht stellt, die das Parken von Firmenfahrzeugen von Handwerksbetrieben und solchen, die handwerkerähnlichen Tätigkeiten nachgehen, wenn bestimmte Kriterien, darunter auch die Größe des Betriebs, erfüllt sind“. Dieser vagen Ankündigung sollte der Magistrat konkrete Taten für Bornheim und künftig allen vom neuen Parkraummanagement betroffenen Stadtteile und Quartiere folgen lassen. Berlin und München beispielsweise machen es vor: wer dort in einem Anwohnerparkgebiet mit einem personell und räumlich selbständigen Betrieb, Geschäft oder Gewerbe niedergelassen ist, soll einen eigenen Parkausweis beantragen können.
Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, in Bornheim und allen Stadtteilen, in denen künftig das Parkraummanagement eingeführt wird, dort ansässigen Gewerbetreibenden und Handwerksbetrieben über einen sogenannten Gewerbeparkausweis, die Möglichkeit zu eröffnen, mit jeweils mindestens einem Firmenfahrzeug zu vergünstigten Konditionen in der (unmittelbaren) Nähe des jeweiligen Firmensitzes parken zu können.