Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Bericht des Magistrats, B 16 wird unter Hinweis auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 4832/14, zurückgewiesen.
Begründung:
Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Ausweitung der Umrüstgebiete sind, zumindest bezüglich der Straßen, die gemäß I 2b zum Gebiet des mittleren Nordends gehören, in der Tabelle des Berichtes nicht aufgeführt.
Antragsteller:
GRÜNE
CDU
SPD
LINKE.
FDP
ÖkoLinX-ARL