Hausnummerierung
Der Magistrat wird aufgefordert, dass die baurechtliche Verpflichtung der Grundstückseigentümer, ihre Grundstücke mit gemeindlich festgesetzten Nummern zu versehen, im gesamten Ortsbezirk durchgesetzt wird.
Begründung:
In Notfällen können Minuten, sogar Sekunden, über Leben und Tod entscheiden. Da ist es unbedingt notwendig, dass Einsatzfahrzeuge schnell den entsprechenden Gefahr- oder Notfallort identifizieren können. Eine durchgehende Nummerierung aller Häuser vereinfacht dieses Auffinden.
Stephan Korte