Kein Hinweis auf verfassungsfeindliche Moscheegemeinden auf der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird beauftragt, auf seiner Internetpräsenz keine Hinweise oder Links von Moscheegemeinden einzustellen, bei denen aufgrund einer vorliegenden zuverlässigen Tatsachengrundlage eine verfassungsfeindliche Ausrichtung und Aktivität feststeht.
2. Der Magistrat wird weiterhin um Prüfung gebeten, ob es sachgerecht ist, die Entscheidung darüber, ob der Hinweis auf eine Moscheegemeinde von der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt heruntergenommen wird, dem Leiter des Ordnungsamtes zu übertragen.
Begründung:
Hinweise auf der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt auf Moscheegemeinden, die eine verfassungsfeindliche Ausrichtung haben und dementsprechende Aktivitäten entfalten, sind zu löschen. Die Löschung ist dann vorzunehmen, wenn aufgrund der Vorlage zuverlässiger Tatsachengrundlagen der Polizeibehörden oder Verfassungsschutzämter der Nachweis einer solchen verfassungsfeindlichen Ausrichtung vorliegt. Eine Löschung kann nicht im Hinblick auf einen vorliegenden Verdacht erfolgen. Liegt ein solcher Verdacht vor, so werden die damit befassten Behörden entsprechende weitere Ermittlungen anstellen, um festzustellen, ob sich die Verdachtsmomente bestätigen oder nicht. Auch darf es zu keinem Generalverdacht im Hinblick auf Moscheegemeinden kommen.
Weiterhin wird der Magistrat um Prüfung gebeten, ob es sachgerecht ist, die Entscheidung über die Löschung eines Hinweises auf eine Moscheegemeinde wird dem Leiter des Ordnungsamtes Frankfurt übertragen. Dieser verfügt als Volljurist aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Oberstaatsanwalt über die entsprechende fachliche Expertise, um in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden und den Verfassungsschutzämtern eine sachgerechte Entscheidung zu treffen. Dies ist in wesentlich höherem Maße gewährleistet, als beim Integrationsdezernat oder dem Amt für multikulturelle Angelegenheiten, da dort zu befürchten ist, dass keine hinreichende kritische Sensibilität für Fragen des Salafismus und Islamismus besteht. Dies führte dazu, dass in der Vergangenheit Hinweise auf Moscheegemeinden auf den Internetseiten der Stadt vorhanden waren, bei denen verfassungsfeindliche Tendenzen festzustellen waren.
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Dr. Uwe Schulz