Keine Sportflächen bebauen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, ausgewiesene Sportflächen im Frankfurter Stadtgebiet zu erhalten und diese keiner anderweitigen Nutzung zuzuführen.
  2. Umwandlungen von Sportflächen sollen auf unvermeidbare Ausnahmen begrenzt bleiben und müssen der Stadtverordnetenversammlung vorab zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Magistrat muss geeignete Ausgleichsflächen anbieten.
  3. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, bei zukünftigen Planungen für neue Baugebiete  in räumlicher Nähe zusätzliche Sportflächen auszuweisen.

Begründung:

In einer wachsenden Stadt wie Frankfurt werden freie Bauflächen immer knapper. Es werden jedoch weitere Flächen für den Wohnungs- und Schulbau benötigt, um den steigenden Zahlen der Einwohner sowie der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden. Dies führt zwangsläufig zu Interessenskonflikten. So klagen beispielsweise Frankfurts Sportvereine über zu wenig Sportflächen. Die Diskussion über einen Neubau der europäischen Schule und das Areal am Kaiserlei hat gezeigt, dass aufgrund fehlender Flächen die Stadt bereits Überlegungen anstellt, Sportflächen in Baugebiete umzuwandeln. Zur Sicherung des Images als Sportstadt ist der Magistrat dazu angehalten, ausgewiesene Sportflächen zu erhalten und keine anderweitige Nutzung dieser Flächen zuzulassen. Absolut unvermeidliche Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Da Frankfurt schon jetzt zu wenig Sportflächen vorhält und manche Vereine nicht über eigene Sportstätten verfügen, sondern sich diese mit anderen Vereinen im Stadtteil teilen müssen bzw. lediglich Schulsporthallen in der unterrichtsfreien Zeit nutzen können, ist der Magistrat aufgefordert, bei zukünftigen Planungen für neue Baugebiete zusätzliche Sportflächen in unmittelbarer räumlicher Nähe auszuweisen.