KGS Niederrad – Straßennutzung am temporären Standort?

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistratsvorlage M90/18 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Sperrung der Straße Im Mainfeld/Mainfeldstraße sowie Mainfeldstraße/Niederräder Ufer in der unterrichtsfreien Zeit aufgehoben wird.
  2. Ferner wird der Magistrat aufgefordert die geänderte Verkehrsführung, die durch die temporäre Straßensperrung an der KGS Niederrad entsteht, zu überarbeiten – mit dem Ziel, dass durch die Sperrung und der verbundenen alternativen Verkehrsführung keine Behinderung oder sogar Gefährdung des umliegenden Straßenverkehrs verursacht wird.

Begründung:

Die Straße zwischen den beiden Schulgebäuden im Einfahrtsbereich Im Mainfeld/Mainfeldstraße soll mit einer Schranke geschlossen werden und an der Ampel-Überfahrt Mainfeldstraße/ Niederräder Ufer seien feste Poller vorgesehen, die die Straße abriegeln sollen. Lediglich die Kleingärtner sowie ein direkt betroffener Anlieger sollen einen Schlüssel und damit eine Durchfahrtsberechtigung erhalten. Für die unmittelbaren Anlieger der jeweiligen Straßen bedeutet dies, dass sie zukünftig Umwege fahren müssen, da sie keine Berichtigung für den Straßenabschnitt erhalten. Dass darauf zu achten ist, dass die Schülerinnen und Schüler der KGS Niederrad nicht durch direkten Verkehr in Gefahr gebracht werden, wenn diese von einem zum anderen Schulgebäude laufen müssen, steht außer Frage. Jedoch gilt es in diesem Zusammenhang darauf zu achten, dass der unmittelbare Verkehr durch die Sperrung des Straßenabschnittes, an dem sich das zukünftige Provisorium der Schule befinden wird, nicht behindert und damit die Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Die Straßenführung der Mainfeldstraße wurde extra so konzipiert, dass der Sport- und Kulturgemeinschaft Frankfurt e.V. sowie der Ruderverein „Freiweg“ Frankfurt problemlos ihre Boote zum Main hin transportieren können. Durch die vorgesehene Sperrung, können die Bootsbesitzer erst an der nachfolgenden Kreuzung Richtung Main abbiegen, was zu gravierenden Verkehrsbehinderungen führen wird, da die langen Boote nicht ohne weiteres um die enge Kurve rangiert werden können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert zum einen die Verkehrsführung an den entsprechenden Stellen noch einmal zu überarbeiten und zum anderen dafür zu sorgen, dass die Straßensperrung während der unterrichtsfreien Zeit aufgehoben wird, so dass diese für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Teilnehmer in dieser Zeit zugänglich ist.