Opern- und Schauspielhaus
Stadtv. Elke Tafel-Stein – FDP –
Das hessische Landesamt für Denkmalpflege hat wichtige Teile des Opern- und Schau-spielhauses als erhaltenswert eingestuft und will diese unter Denkmalschutz stellen lassen. Neben dem sogenannten Wolkenfoyer sind dies auch zwei Treppenanlagen und originale Kellerräume des historischen Baus aus dem Jahre 1903.
Ich frage den Magistrat:
Wie beurteilt der Magistrat die geplante Unterschutzstellung, und was bedeutet dies aus seiner Sicht für die vorgesehenen Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen?
Antwort des Magistrats:
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
meine Damen und Herren,
Frau Stadtverordnete Tafel-Stein!
Die vom Hessischen Landesamt für Denkmalpflege offensichtlich als erhaltenswert eingestuften Bereiche – eine offizielle Verlautbarung dieser Behörde liegt weder uns noch den Städtischen Bühnen bisher vor – sind auch vom Hochbauamt und den Städtischen Bühnen selbst so beurteilt worden.
Die historischen Treppenanlagen, das Wolkenfoyer sowie die originalen Fassadenteile des alten Schauspiels sollen mit in die Sanierung integriert werden. Die erhaltenswerte Bühnentechnik, Drehscheibe, aus 1963 muss und soll grundsätzlich in ihrer Art erhalten bleiben, allerdings technisch überarbeitet und saniert werden.