Parksituation Krögerstraße
Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass
1. die Einhaltung des Haltverbots im Einmündungsbereich Krögerstraße und Bleichstraße häufiger als bisher kontrolliert wird; sowie
2. die Ordnungsmäßigkeit der Beparkung der Krögerstraße auf beiden Straßenseiten im Bereich der Hofeinfahrt der Liegenschaft Krögerstraße 2 und der Zufahrt zu der Liegenschaft Bleichstraße 60-62 häufiger kontrolliert wird.
Darüber hinaus möge der Magistrat prüfen und berichten, welche weiteren Maßnahmen in Betracht kommen, um sicherzustellen, dass die vorbezeichneten Einfahrtsbereiche nicht so beparkt werden, dass dort Zu- und Ausfahrten behindert werden.
Begründung:
Der vorbezeichnete Bereich wird häufig so beparkt, dass Verkehrsteilnehmer erhebliche Schwierigkeiten haben, die beiden Einfahrten zu nutzen, insbesondere diejenige zum Hof der Liegenschaft Krögerstraße 2 (siehe Fotos). Diese Situation ist untragbar.
Stephan Korte
Katharina Schreiner