Schulentwicklungsplan: Gymnasien und Realschulen berücksichtigen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistratsvorlage M 85/2020 wird unter Berücksichtigung folgender Maßgabe zugestimmt:
a) Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans wird um mindestens zwei Gymnasien sowie eine Realschule erweitert. Die Standortsuche soll im Rahmen einer Bedarfsanalyse und unter Berücksichtigung der Zahlen aus dem Übergangsverfahren 4/5 erfolgen.
b) Die Stellen, die für die Schulsekretariate vorgesehen sind, sollen aufgewertet und anteilig zu IT-Stellen umgewidmet werden.
Begründung:
Mit der Magistratsgrundlage M 85/2020 wird die Grundlage für die Planung elf neuer Schulen in Frankfurt gelegt. Dabei handelt es sich um acht neue Grundschulen, eine kooperative und eine integrative Gesamtschule sowie ein neues Gymnasium. An Hand des Übergangsverfahrens 4/5 zeigt sich, dass wir mehr Gymnasiumsplätze benötigen, damit jedes Kind, das ein Gymnasium besuchen möchte, auch einen Platz erhält. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, mindestens zwei neue Gymnasien in die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans aufzunehmen. Ähnlich verhält es sich auch mit den Realschulen. Die jeweiligen Standorte der zusätzlichen Schulen müssen bedarfsgerecht in den jeweiligen Stadtteilen ermittelt werden, um weiterführende Schulen auch wohnortnah anzubieten.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Pilotprojektes WLAN an Schulen und dem Ziel, alle Frankfurter Schulen nach und nach mit Endgeräten auszustatten, müssen auch die notwendigen IT-Stellen zur Verfügung gestellt werden, um die Schulen entsprechend zu betreuen.