Stadtteilentwicklung

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen zu seinem Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung M 217 vom 12. Dezember 2014 „Übermäßiger Aufwertungs- und Verdrängungsdynamik in innenstadtnahen Quartieren begegnen – ausgewogene Stadtteilentwicklung fördern“ gebeten:

  1. Wie ist der Magistrat zu der Auffassung gelangt, dass in den im Ortsbezirk 1 befindlichen Gebieten der geplanten Milieuschutzsatzungen (Altstadt, Innenstadt, Bahnhofsviertel, Gutleutviertel, Gallus) eine Verdrängung alteingesessener Bewohner stattfindet und eine grundlegende Veränderung des Charakters der Quartiere zu beobachten ist?
  2. Welche statistischen Daten liegen zu der behaupteten „Verdrängungsdynamik“ in den genannten Gebieten vor?
  3. Auf welcher Grundlage und nach welchen Kriterien bemisst der Magistrat den Charakter eines Quartiers?
  4. Inwiefern hat sich der Charakter der genannten Bereiche in letzter Zeit nach Auffassung des Magistrats konkret geändert?
  5. Nach welchen Kriterien bemisst der Magistrat eine „nachteilige Veränderung der sozialen Zusammensetzung“ eines Gebietes?
  6. Wie verträgt sich das offenkundige Bestreben des Magistrats, bestimmten Personengruppen den Zuzug in die genannten Quartieren möglichst herauszuhalten, mit dem Postulat der weltoffenen Stadt Frankfurt und der vom Magistrat sonst vertretenen Doktrin der Inklusion?

Begründung:

Der Magistrat behauptet in seinem Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung eine „Verdrängungsdynamik“ und eine grundlegende Veränderung des Charakters der ins Auge gefassten Quartiere, ohne diese angeblichen Befunde mit Daten, Zahlen oder sonstigen quantifizierbaren Fakten zu unterlegen oder auch nur anzugeben, nach welchen Kriterien er diese Entwicklungen bemisst.

Stephan Korte