Stellungnahme zu den Lärmschutzbereichen
Nach §3 Absatz 3 Fluglärmschutzgesetz hat die Bundesregierung bis spätestens Juni 2017 einen Bericht über die in diesem Gesetz festgelegten Lärmschutzbereiche bzw. deren Grenzwerte zu erstatten. Federführend für den Bericht ist das Bundesumweltamt.
Der Ortsbeirat fragt den Magistrat:
Hat der Magistrat zu dem Bericht eine Stellungnahme eingereicht?
Wenn ja, was ist Inhalt dieser Stellungnahme?
Wenn nein, warum nicht?
Begründung:
In der Bürgersprechstunde des Ortsbeirats wurde kritisiert, der Magistrat habe zur Evaluierung des Fluglärmschutzgesetzes bisher keine Stellungnahme abgegeben. Die Lärmschutzbereiche sind allerdings ein wichtiger Hebel zum Schutz vor Fluglärm. Die Stadt sollte daher alle Möglichkeiten ausschöpfen, um hier eine Verbesserung für die Frankfurter Bevölkerung zu erzielen.
Antragsteller:
GRÜNE
FDP