Transparenz und Rechtssicherheit bei der Nutzung der Paulskirche für Veranstaltungen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Nutzung der Paulskirche für Veranstaltungen soll durch eine Satzung geregelt werden, die sich an den Vorgaben des Magistratsbeschlusses Nr. 281 vom 04.02.1994 orientiert.
Begründung:
Die Nutzung der Paulskirche für Veranstaltungen führt immer wieder zu kontroversen Diskussionen zwischen den Parteien und gesellschaftspolitischen Organisationen in Frankfurt. Beurteilungsmaßstab für die Vergabepraxis war früher der obige Magistratsbeschluss, der eine Nutzung im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Paulskirche als Symbol des demokratischen Willens der Deutschen und deren Bedeutung als politische Gedenkstätte regelte. In diesem Sinne wurde über die Nutzung im Magistrat nach vorheriger Beratung durch Mehrheitsbeschluss entschieden. Da dem Oberbürgermeister diese Praxis zu aufwendig war, hat er eigenmächtig und ohne Rücksprache diese Verfahrensweise beendet und nach dem Motto „L`état c´est moi“ die Befugnis zur Vergabe der Paulskirche an sich gezogen. Die Vergabe der Paulskirche zur Nutzung für Veranstaltungen erfolgt seither aus dem Befehlsstand des Oberbürgermeisters. Hierbei wird in willkürlicher Weise danach selektiert, ob ihm die Veranstaltung politisch genehm ist. Genehmigungsfähig sind danach alle Veranstaltungen, die den Belangen der Sozialdemokratischen Partei dienen sowie Veranstaltungen im Sinne der Arbeiterklasse und der Entrechteten, wie etwa Jubiläumsfeiern der AWO.
Die jetzige Verfahrensweise wird zum einen der Bedeutung der Paulskirche nicht gerecht, wie sie auch aus dem Magistratsbeschluss zum Ausdruck kommt, zum anderen sorgt sie immer wieder für politisches Konfliktpotential. Aus diesem Grunde sollte die Nutzung der Paulskirche auf eine sichere rechtliche Grundlage gestellt werden, die auch für die erforderliche Transparenz sorgt. Dieses Ziel kann dadurch erreicht werden, dass die Nutzung der Paulskirche in einer Satzung geregelt wird. Die in dem Magistratsbeschluss vermittelten Nutzungsrichtlinien sollten in die Satzung Eingang finden, wobei natürlich auch aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen berücksichtigt werden. Auf der Grundlage der Satzung ist es dann möglich, in einem formalisierten Verwaltungsverfahren über die Vergabe der Paulskirche zu entscheiden.