Unterstützung von inhabergeführten Einzelhandelsgeschäften im Ortsbezirk 9
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts, das gegenwärtig aktualisiert wird, über Maßnahmen, die im Ortsbezirk 9 zur Unterstützung des inhabergeführten Einzelhandels beabsichtigt sind, zu informieren.
Begründung:
Einzelhandels-Geschäfte, die von Inhabern geführt werden, stehen einerseits im Blickpunkt für den gesamten Einzelhandel im Ortsbezirk, spielen andererseits eine bedeutende Rolle für die Urbanität der drei Stadtteile Dornbusch, Eschersheim, Ginnheim. Sie tragen gleichzeitig nicht unwesentlich dazu bei, vor Verslumung zu schützen.
In den letzten Jahren ist allerdings ein schleichender Verlust dieses Einzelhandelstyps festzustellen. Das kann aber aus erwähnten Gründen nicht im Interesse der Bewohner der Stadtteile liegen. Als Beispiel sei auf die Veränderungen an der Eschersheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Weißem Stein hingewiesen. Dabei sei auch thematisiert, dass Fahrschulen in Einzelhandelsgeschäften residieren. Die Daseinsberechtigung von Fahrschulen wird in keiner Weise bestritten. Die Frage lautet nur, ob diese Ladenlokale als Geschäftsräume nutzen sollten. Wahrscheinlich konnten von dieser Branche Ladenlokale angemietet werden, weil die Vermieter keine Einzelhändler mehr als Mieter gefunden haben. Dieses Beispiel möge symptomatisch für die negative Entwicklung als solche stehen.
Umso wichtiger erscheint eine Analyse der Veränderungen und gleichzeitig die Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs zur Unterstützung von Einzelhandels-Betrieben, die noch von Inhabern geführt werden.
Klaus Funk
Ingrid Häußler