Zeitweise Aussetzung des Nachtflugverbotes während der Fußball Europameisterschaft 2024

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, sich nachhaltig für die Aussetzung des Nachtflugverbotes am Frankfurter Flughafen im Zusammenhang mit den in Frankfurt stattfindenden Spielen der Fußball Europameisterschaft 2024 einzusetzen und ggf. rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung vorzubereiten.

Begründung:

Deutschland hat sich für die Austragung der Fußball Europameisterschaft 2024 beworben. Im Falle des Zuschlages würden auch Spiele in Frankfurt stattfinden. Die Bewerbung um die Fußball Europameisterschaft ist ausdrücklich zu begrüßen, der Besuch der zahlreichen Fußballfans aus ganz Europa werden mit ihrer positiven und fröhlichen Stimmung die Stadt  Frankfurt bereichern.

Damit auch Frankfurt in den Genuss der Ausrichtung von Spielen kommt, ist es notwendig, während der Fußball Europameisterschaft das Nachtflugverbot auszusetzen. Nach den Vorgaben der Union der Europäischen Fußballverbände (UEFA) darf es an den Flughäfen der Austragungsorte kein Nachtflugverbot geben. Dort heißt es: „In Anbetracht der spezifischen Reisegewohnheiten von Fußballfans müssen die Flughäfen darauf vorbereitet sein, 24 Stunden vor und nach dem Spiel in Betrieb zu sein – ohne Nachtflugverbot.“ Bei einem ausverkauften Spiel wird geschätzt, dass etwa zwischen 12.000 und 18.600 Zuschauer mit dem Flugzeug anreisen. Die Mehrheit davon tendiert dazu, 10 Stunden vor Spielbeginn anzureisen. Einige Flüge, im speziellen jene direkt nach einem Spiel, müssten erst spät in der Nacht oder am frühen Morgen stattfinden. Insoweit ist es zielführend sicherzustellen, dass Nachtflugverbote aufgehoben werden, um Ankunft und Abflug in solchen Fällen zu ermöglichen. Am Frankfurter Flughafen gibt es zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr keine planmäßigen Starts und Landungen. Sie sind aber in Ausnahmefällen möglich und müssen vorher genehmigt werden. Eine Genehmigung eines Nachtfluges kann dann erfolgen, wenn dies im öffentlichen Interesse ist. Die Fußball Europameisterschaft wäre ein einmaliges Ereignis für Frankfurt und würde sich zudem nur auf die entsprechenden Spieltage beziehen. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass der Sport- und Wirtschaftsdezernent Markus Frank im Hinblick auf eine Aussetzung des Nachtflugverbotes beim Hessischen Verkehrsministerium bereits aktiv geworden ist. Es ist aber erforderlich, dies jetzt mit dem entsprechenden Nachdruck unter Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten weiter zu verfolgen.

Deutschland steht bei der Bewerbung zur Ausrichtung der Fußball Europameisterschaft in Konkurrenz zu anderen Bewerbern, insbesondere zur Türkei. Dort existieren keine Nachtflugverbote. Der Frankfurter Flughafen ist der einzige Großflughafen in Europa, der über ein striktes Nachtflugverbot verfügt. Gelingt es hier nicht, eine Aussetzung des Nachtflugverbotes zu realisieren, so würde dies zu erheblichen Nachteilen bei der Bewerbung um die Europameisterschaft bzw. eine fehlende Berücksichtigung von Frankfurt bei Austragung der Spiele zur Folge haben. Ein wichtiges und freudiges Großereignis würde an der fußballbegeisterten Stadt Frankfurt vorübergehen. Hierbei wird klargestellt, dass vorliegend kein Präzedenzfall geschaffen werden soll. Das Nachtflugverbot als Ergebnis der seinerzeitigen Mediation soll nicht angetastet, sondern beibehalten und auch durch die entsprechenden Maßnahmen durchgesetzt werden.