Zuschuss für das Jazzfestival des Hessischen Rundfunks streichen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Kooperationsvertrag mit dem Hessischen Rundfunk (HR) über das vom HR jährlich veranstalteten Jazzfestival wird von der Stadt zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.
  2. Der auf Basis dieses Vertrages gewährte städtische Zuschuss in Höhe von 58.000 Euro an den Hessischen Rundfunk (Haushaltsentwurf 2020/2021, Band 2, S. 1313) ist nach Ablauf der bereits zugesagten Förderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt aus dem städtischen Haushalt zu streichen.

Begründung:

Der HR finanziert sich als Anstalt des Öffentlichen Rechts zu etwa 85 Prozent über Rundfunkgebühren, die von den Radiohörern und Fernsehzuschauern über den Beitragsservice eingesammelt werden. Diese Gebühren sollten ausreichend sein, um über die üblichen Radio- und Fernsehprogramme hinaus kulturelle Veranstaltungen wie das Jazzfestival zu finanzieren. Es ist nicht einzusehen, dass der Steuerzahler neben seinen Rundfunkgebühren in Form städtischer Zuschüsse weitere Zahlungen an den Hessischen Rundfunk leistet. Sollte der HR nicht in der Lage sein, das ohne Zweifel künstlerisch sehr anspruchsvolle Jazzfestival ohne städtischen Zuschuss auszurichten, so sollte er zur begrüßenswerten Fortführung der Veranstaltung private Geldgeber finden, nicht aber den Steuerzahler beanspruchen.

Der Antrag richtet sich also nicht gegen das Jazz-Festival als kulturelles Ereignis, sondern gegen die städtische Alimentation einer von Beitragszahlern ausreichend finanzierten öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalt.