Alte Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen erhalten und zugänglich machen

In seiner Stellungnahme B 55 / 2020 zum Antrag der FDP Fraktion NR 987 / 2019 bestätigt der Magistrat, „dass es sich bei den Mauerresten im Hinterhof der Liegenschaft Paradiesgasse 38 um Teile der Sachsenhäuser Stadtmauer handelt“ und dass es „aus Sicht der Denkmalbehörden und der Stadtplanung“ wichtig sei , „die historischen Teile der alten Stadtmauer zu erhalten“. Darüber hinaus empfiehlt der Magistrat, „mit den Eigentümerinnen und Eigentümern ein Konzept zur Erhaltung, Präsentation und temporären Zugänglichkeit“ zu erarbeiten und „eine museale Präsentation außerdem mit dem zuständigen Kulturamt abzustimmen“.

Der Magistrat spricht sich somit grundsätzlich und ganz im Sinne des Antrages NR 987 / 2019 für die Erhaltung der historischen Stadtmauerreste, deren temporären öffentlichen Zugänglichkeit und einer der Bedeutung angemessenen Präsentation aus.

Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt,

1.      geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die historischen Teile der alten Sachsenhäuser Stadtmauer zu dauerhaft erhalten,

2.      ein Konzept zu einer angemessenen musealen Präsentation des bauhistorischen Mauerwerks zu erarbeiten,

3.      mit den Eigentümern der Liegenschaft Paradiesgasse 38 Möglichkeiten zu vereinbaren, wie die Mauerreste – ggfs. zeitweise – der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.

4.      sich beim Landesamt für Denkmalpflege weiterhin nachhaltig dafür einzusetzen, dass die Mauerreste so zügig wie möglich als Kulturdenkmal ausgewiesen werden.