Angriffe auf Amtsträger
In Hessen haben die Angriffe auf Polizisten, Ordnungskräfte, Feuerwehrleute und Sanitäter zugenommen. Rein statistisch gesehen kam es im Jahr 2019 pro Tag zu 5-6 Übergriffen allein auf die Polizei. Insgesamt sind 2019 2052 derartige Gewalttaten erfasst worden. In diesem Jahr sind etwa 300 Übergriffe mehr registriert worden, als noch 5 Jahre zuvor. Gleichzeitig hat die Zahl der Polizeibeamten zugenommen, die Opfer von Gewalt wurden. 2019 waren es knapp 4100 Beamte, während die Zahl im Jahr 2014 noch bei 3207 gelegen hat. Die Zahl der Angriffe auf Mitarbeiter von Rettungsdiensten stieg von 41 im Jahr 2014 auf 84 in den beiden vergangenen Jahren. Diese Zahlen gehen aus der Antwort des Hessischen Innenministeriums auf eine entsprechende Landtagsanfrage hervor.
Damit zeigt sich, dass die in den letzten Jahren auf der Bundesebene beschlossenen Gesetzesverschärfungen zur Erfassung derartiger Sachverhalte in Form von Schaffung neuer Straftatbestände bzw. Ausweitung der Strafrahmen, dieser Entwicklung keinen Einhalt geboten haben und wirkungslos geblieben sind. Stattdessen scheint es Defizite im Bereich des Gesetzesvollzugs zu geben. Neben dem Gesetzesvollzug ist jedoch Präventions- und Aufklärungsarbeit in Schulen und Vereinen notwendig, um eine entsprechende angemessene Grundeinstellung gegenüber Menschen zu realisieren, die sich in den Dienst der Gesellschaft stellen. Die Behörden und die Gewerkschaft der Polizei sehen in der Entwicklung einen Ausdruck mangelnden Respekts und einer fehlenden positiven Grundeinstellung gegenüber Polizei und Rettungskräften. Um dem entgegenzuwirken, ist es wichtig, die Sachlage hier in Frankfurt zu verifizieren, um die auf kommunaler Ebene möglichen Gegenstrategien zu entwickeln. Hierbei ist auch zu prüfen, inwieweit sog. Body-Cams zu einer Reduzierung der Angriffe auf Polizeibeamte beitragen können. Hierzu sind jedoch valide und aussagekräftige Tatsachengrundlagen erforderlich, da der Einsatz von Body-Cams mit einem nicht unerheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Bürger verbunden ist. Neben der Effizienz und Wirksamkeit des Einsatzes der Body-Cams sind hierbei auch die datenschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen. Eine Speicherung der Aufnahmen darf nur so lange zulässig sein, wie diese zur Erreichung der Zweckrichtung erforderlich ist. Hierbei ist die Speicherung der Einsatzaufnahmen von Body-Cams auf Servern des Internetkonzerns Amazon aus Gründen des Datenschutzes abzulehnen, da dies ein potentielles Sicherheitsrisiko darstellt. Bei der Speicherung der Daten auf Servern von Amazon bleibt es im Unklaren, ob US-Sicherheitsbehörden auf diese zugreifen können. Die volle Kontrolle über derart sensible Daten durch die deutschen Bundesbehörden muss sichergestellt werden.
Da der Einsatz von Body-Cams nicht nur zur Reduzierung von Angriffen auf Polizeibeamte, sondern auch zu einer Reduzierung der Polizeigewalt führen kann, muss die Verwertbarkeit der Aufnahmen auch bei internen Ermittlungen gegen Polizeibeamte wegen Dienstvergehen gesichert sein. Die gegenteiligen jetzigen Vorgaben beschädigen das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Polizei, da die Aufnahmen nur einseitig zu Lasten des Bürgers verwendet werden. Insoweit ist es nicht hinnehmbar, wenn das Bundesinnenministerium erklärt, dass nach einer entsprechenden Dienstanweisung die Aufnahmen dem Bereich der verwaltungsinternen Ermittlungen entzogen seien.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
1. Wie haben sich die Fallzahlen hinsichtlich der Angriffe auf Amtsträger in Frankfurt in den letzten vier Jahren generell entwickelt?
2. Wie verteilen sich die Angriffe auf die jeweiligen Berufsgruppen Polizeibeamte, städtische Bedienstete der Ordnungsbehörde, Feuerwehrleute und Rettungskräfte?
3. Wie hoch ist der jeweilige Anteil von körperlichen und verbalen Angriffen?
4. Liegen dem Magistrat Erkenntnisse dazu vor, ob und in welcher Weise die Vorfälle Gegenstand von Strafverfahren waren? In wie vielen Fällen kam es zu Verurteilungen? Welche Sanktionen wurden ausgesprochen?
5. Bestehen Erkenntnisse über die konkreten Umstände von Tat und Täter (Geschlecht, Alter, sozialer Hintergrund etc.)?
6. Wie erklärt sich der Magistrat, dass trotz der Gesetzesverschärfungen in Form von neuen Straftatbeständen und Erhöhung der Strafrahmen auf Bundesebene es weiterhin zu einem Anstieg der Angriffe auf Amtsträger gekommen ist?
7. Welche Strategien verfolgt der Magistrat, um dieser Negativentwicklung auch in Frankfurt entgegen zu treten?
8. Hat der Magistrat Erkenntnisse darüber, dass die Ausstattung der Polizeibeamten mit sog. Body-Cams zu einer Reduzierung der Angriffe geführt hat? Wenn ja, in welchem Umfang hat dies zur Reduzierung beigetragen?
9. Wie bewertet der Magistrat die Abwägung zwischen dem Schutz der Polizeibeamten und dem mit der Body-Cam verbundenen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der davon betroffenen Bürger?
10. Welche datenschutzrechtlichen Standards hält der Magistrat für erforderlich? Wie bewertet der Magistrat in diesem Zusammenhang die Speicherung der Einsatzaufnahmen auf Servern des Internetkonzerns Amazon?
11. Sieht der Magistrat bei dem Einsatz von Body-Cams auch die Möglichkeit, einen Rückgang von Polizeigewalt zu erreichen? Befürwortet der Magistrat auch eine Nutzung der Body-Cam-Aufnahmen für interne Ermittlungen gegen Polizeibeamte bei Dienstvergehen im Zusammenhang mit dem Einsatz?