Corona-Krise: Verordnung überprüfen und Maßnahmen vereinheitlichen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, seine Allgemeinverfügung gegen Hamsterkäufe regelmäßig auf ihre Wirkung und Notwendigkeit hin zu überprüfen und ggf. nachzujustieren bzw. Auflagen wieder zurückzunehmen. Insbesondere muss definiert werden, was „handelsüblicher Umfang“ bedeutet.
Weiter wird der Magistrat aufgefordert, mit dem lokalen Einzelhandel einheitliche Regelungen für das Einhalten der Hygienestandards zu definieren.
Gleichzeitig muss der Magistrat dafür sorgen, dass Betreiber und Angestellte, die im lokalen Einzel- und Lebensmittelhandel tätig sind, über Auflagen, Hygienestandards und neue Erkenntnisse rund um das Coronavirus aufgeklärt sind.
In diesem Zusammenhang sollen die Hygieneauflagen für Supermärkte unter folgenden Gesichtspunkten überprüft werden:

Den Einlass in einen Supermarkt nur mit einem Einkaufswagen zu gestatten, anstelle eines eigenen Korbs etc., kann nur dann eine wirkungsvolle Schutzmaßnahme zur Eindämmung des Virus sein, wenn die Einkaufswagen, Knöpfe und Tasten, die die Kunden hintereinander nutzen, kontinuierlich nach jedem Gebrauch desinfiziert werden.
Das Einhalten des Mindestabstands ist insbesondere für Kunden kleiner Lebensmittelläden in Einkaufsstraßen kaum möglich, da die Gehsteige dies nicht hergegeben. Die Stadt muss hier Maßnahmen prüfen, um diese Mängel schnellstmöglich zu beseitigen, ohne dass die Lebensmittelhändler benachteiligt werden.

Begründung:

Da sich die Situation und damit auch die allgemeinen Handlungsempfehlungen zur Eindämmung des Coronavirus immer wieder ändern, empfiehlt es sich, dass der Magistrat seine Allgemeinverfügung (gegen Hamsterkäufe) zur Eindämmung des Coronavirus regelmäßig auf ihre Wirkung und Notwenigkeit hin überprüft und ggf. nachjustiert bzw. Auflagen wieder zurücknimmt, sollte sich zeigen, dass diese in der Praxis nicht bzw. nur schwer umsetzbar sind. Entwicklungen und Maßnahmen sind best- und schnellstmöglich an die Händler und Verbraucher zu kommunizieren, damit schnell reagiert werden und ein breites Verständnis geschaffen werden kann.

Die Maßnahmen dürfen nicht dazu führen, dass kleine Lebensmittelläden in den Stadtteilen und Einkaufsstraßen benachteiligt werden, weil sie eventuell nicht über ausreichend Platz verfügen.