Die Stadt Frankfurt und die AWO LII − Und wieder der Mitarbeiterpool Frankfurt/Wiesbaden und wieder Parallelen
Es gibt wenig, was die AWO der Stadt erspart hat.
Wir fragen den Magistrat:
- Ist in den dem Magistrat vorliegenden Unterlagen der AWO-Flüchtlingsunterkünfte die Tätigkeit einer Ethnologin verzeichnet?
- Kann der Magistrat ausschließen, dass mit den Zuschüssen der Stadt die in den Medien erwähnte und dem AWO-Kreisverband Wiesbaden unbekannte Arbeitsleistung einer Ethnologiestudentin (Studienort Freiburg und Berlin) durch die AWO bezahlt wurde?
- Falls nein, ist dem Magistrat bekannt, ob ein dem TVÖD-angemessenes Gehalt für die unbekannte Arbeitsleistung bezahlt wurde?
- Wie realistisch ist eine sinnvolle Beschäftigung einer nicht in Hessen ansässigen Studentin via Home Office fern ab der Flüchtlingsunterkünfte in Frankfurt?
- Sind dem Magistrat außer der AWO soziale Träger bekannt, die sich für solche städtischen Aufträge eines/r Ethnologen/in oder eines/r Ethnologiestudenten/in bedienen?
- Erfordern die von der Stadt beauftragte Flüchtlingsunterbringung und -betreuung seitens sozialer Träger zwingend Kenntnisse der Ethnologie?
- Haben die von der AWO eingereichten Konzepte den Einsatz einer Ethnologiestudentin vorgesehen?
- Wie beurteilt der Magistrat, dass die AWO anscheinend um die Gunst von politischen Akteuren zu erwirken, zu solchen Maßnahmen greift?
- Hält der Magistrat es für seine Verantwortung, zu verhindern, dass von ihm bezuschusste soziale Träger solche Maßnahmen ergreifen oder überlässt er es den politischen Amts- und Mandatsträgern, solche Vorteilsnahmen zurückzuweisen?
- Was unternimmt der Magistrat, wenn bei ihm Zweifel aufkommen, dass einzelne Mitglieder des Magistrates oder der Stadtverordnetenversammlung von Maßnahmen bezuschusster sozialer Träger unangemessen profitieren und anscheinend ihre Verpflichtung gegenüber der Stadt aus dem Auge verlieren?