Die Stadt Frankfurt und die AWO XLII – Magistrat
Wir fragen den Magistrat:
- Zieht der Magistrat auch weiterhin in Betracht, Beauftragungen im Sozialbereich ohne Ausschreibung, Vergabeverfahren und Information an die Stadtverordnetenversammlung freihändig zu vergeben? Wenn ja, aus welchen Gründen hält er an dieser Praxis fest?
- Hält der Magistrat langfristig mehr als einen Geschäftsführer für die AWO für angemessen?
- Bewertet der Magistrat ein AWO-Geschäftsführergehalt, dass über 120.000 € jährlich beträgt für unangemessen?
- Wird der Magistrat darauf bestehen, dass der AWO-Geschäftsführer keine weiteren hauptamtlichen Leitungsfunktionen übernimmt?
- Erhielten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Frankfurt, die sich mit der AWO befassten, während und nach ihrer Tätigkeit, eine zuvorkommende Behandlung in Form von Sonderleistungen, erhöhten Gehältern, Dienstwagen o.ä. durch die AWO?
- Wechselten städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich mit der AWO befassten, später zur AWO?
- Wird in den mit der AWO befassten Bereichen der städtischen Verwaltung das Vier Augen Prinzip und Rotation angewendet?