Die Stadt Frankfurt und die AWO XLVII – Finanzen
Wir fragen den Magistrat:
- Hat die AWO Mitarbeitern Darlehen gewährt? Wurden die Darlehen auf die Gehaltskonten dieser Mitarbeiter ausbezahlt? Wurden solche Darlehen als uneinbringlich gebucht? Welcher Zinssatz wurde berechnet?
- Sind von den Vorstandsmitgliedern der AWO Hessen-Süd, die die Aufgabe haben die Kreisverbände der AWO zu beaufsichtigen und mit Privatdarlehen an die AWO eine grandiose Rendite in einer Höhe, von der der Bürger nur träumen können, verdient haben, noch im Amt?
- Findet der Magistrat es angemessen und vertrauensvoll, dass solch unmoralische Selbstbedienung von AWO-Funktionsträgern, die täglich mit dem Oberbürgermeister,
- Magistratsmitgliedern und städtischen Politikern wie Ämtern zu tun haben, unerwähnt bleibt?
- Fordert der Magistrat den sofortigen Rücktritt dieser, mit der Aufsicht befassten Mitgliedern?
- Hat die AWO für alle Zuschüsse die Verwendungsnachweise fristgemäß und ordnungsgemäß eingereicht? Wenn nein, wurden Zuschüsse zurückgefordert?
- Welche institutionelle Förderung der AWO erfolgt seit 2007?
- Liegt der Stadt die AWO Finanz- und Revisionsordnung vor?
- In welchen Bereichen bezahlt die AWO unter Tarif?
- Würde der TVÖD die Reduktion des Gehaltes einer AWO Geschäftsführerin erlauben, um vor dem 55. Lebensjahr zurück in die GKV zu wechseln erlauben? Wäre es legitim, die gefühlt trotzdem zustehende Gehaltsdifferenz nach der Reduktion die AWO Frankfurt bezahlen zu lassen?