Digitalisierung: Frankfurter Schulen mehr Eigenverantwortung übertragen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Frankfurter Schulen die Mittel aus dem DigitalPakt frei zur Verfügung zu stellen, damit diese die benötigten Endgeräte bedarfsgerecht beschaffen und einsetzen können – sofern das von der Einzelschule gewünscht wird.

2. Weiter wird der Magistrat aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit alle Frankfurter Schulen problemlos frei IT-Hersteller und IT-Support-Anbieter auswählen können, mit denen das Stadtschulamt dann auf Wunsch der Einzelschule Verträge abschließt.

3. Zusätzlich wird der Magistrat aufgefordert, bisherige Rahmenverträge für die Schulausstattung um den Passus zu ergänzen, dass der Erwerb von günstigeren Produkten außerhalb des Rahmenvertrages möglich ist.

4. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, einen kontinuierlichen Austausch zwischen Stadtschulamt, Bildungsdezernat und Schulleiterinnen und Schulleitern aller Frankfurter Schulformen zu organisieren. Ziel des regelmäßigen Austausches soll sein, dass zukünftig Schulgemeinden bedarfsgerechter ausgestattet werden können und Probleme, die in das Aufgabenfeld der Stadt Frankfurt als Schulträger fallen, zeitnäher und effektiver sowie effizienter behoben werden können.

Begründung:

Die Diskussion um die Verteilung von Laptops an Frankfurter Schulen durch die Stadt Frankfurt hat gezeigt, dass es deutlich praktikabler ist, wenn die Schulen eigenständig die benötigten Endgeräte erwerben, da sie genau wissen, welcher Bedarf an ihren Schulen vorliegt. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, die bereits vom Bund abgerufenen Mittel aus dem DigitalPakt den Schulen frei zur Verfügung zu stellen damit diese die benötigten Endgeräte bedarfsgerecht einsetzen können. Damit im Auftrag der Schulen auch entsprechende Verträge mit IT-Händlern im Namen der Stadt abgeschlossen werden können und notwendige IT-Supporte vonseiten der Hersteller erhalten, ist es wichtig, dass die Stadt Frankfurt die notwendigen Rahmenbedingungen schafft, damit die Schulen in Eigenverantwortung diese umsetzen können bzw. der Schulträger die Bestellungen bei den von den Schulen gewünschten IT-Anbietern abschließt. Zusätzlich muss der bisherige Rahmenvertrag für die Schulausstattung um den Passus ergänzt werden, dass der Erwerb von günstigeren Produkten möglich ist. Bisher ist es so, dass die Stadt Rahmenverträge mit Firmen vereinbart hat, aus deren Produktprogramm Schulen entsprechende Ausstattungen bestellen konnten – auch wenn dasselbe Produkt bei einem anderen Händler billiger erworben werden könnte.

Insgesamt zeigt sich, dass ein kontinuierlicher Austausch zwischen Stadtschulamt, Bildungsdezernat und Schulleiterinnen und Schulleitern aller Frankfurter Schulformen dringend erforderlich ist. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert einen solchen Austausch zu organisieren. Ziel des regelmäßigen Austausches soll sein, dass zukünftig Schulgemeinden bedarfsgerechter ausgestattet werden können und Probleme, die in das Aufgabenfeld der Stadt Frankfurt als Schulträger fallen, effektiver sowie effizienter behoben werden können.